Strompreis Das schwarze Geheimnis der Energiewende

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"Wahrung von Geschäftsgeheimnissen"

Um die Zahlen von Amprion & Co nachzuprüfen, behilft sich Jahn mit den veröffentlichten Zahlen, etwa zu den sogenannten Re-Dispatch-Kosten, also den Eingriffen in das Stromnetz: „Nachdem sich die Re-Dispatch-Kosten 2016 von 400 Millionen auf 200 Millionen Euro halbiert haben, sind sie im ersten Quartal 2017 wieder gestiegen. Doch selbst wenn sich diese Kosten wieder verdoppeln, erklärt das noch nicht die 500 Millionen, die Amprion in 2018  zusätzlich berechnet.“

Was Jahn zudem stutzig macht, ist die unterschiedliche Entwicklung der Preise bei den einzelnen Übertragungsnetzbetreibern. „Kosten wie den Anschluss der Offshore-Windparks oder der Braunkohle-Sicherheitsreserve müssen von allen Übertragungsnetzbetreibern getragen werden. Wie können die Entgelte dann bei einem in diesem Maße steigen und bei anderen fallen?“

Gegenüber der WirtschaftsWoche beantworteten die Netzbetreiber Amprion und Tennet diese Frage mit einem nahezu identischen Schreiben. Darin heißt es, dass die Kostenentwicklung der einzelnen Netzbetreiber unterschiedlich seien, weil bestimmte Kostenfaktoren „jede Regelzone individuell beeinflussen“ würden. Dazu gehörten etwa die unterschiedlichen Investitionen in den Netzausbau und die „Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen“.

Die Praxis der Schwärzungen verteidigen Amprion und Tennet. So würden „alle erforderlichen Zahlen und Fakten der Bundesnetzagentur transparent, vollumfänglich und nachvollziehbar dargestellt“. Allerdings müssten vor Veröffentlichung „sensible Daten“ wie „Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse“ geschützt werden. Daher schwärze die „Bundesnetzagentur Berichtsteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen und von Dritten sowie personenbezogene Daten“. Auch 50 Hertz spricht von der „Wahrung von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen“ und „personenbezogene Daten.“

Dass es dabei erst die Unternehmen sind, welche die Schwärzungen veranlassen, geht aus den  Antworten der Unternehmen höchstens indirekt hervor. Deutlicher wird hier die Bundesnetzagentur. Laut der Behörde würden die betroffenen Unternehmen vor einer Veröffentlichung der Beschlüsse „die Möglichkeit“ erhalten, „geheimhaltungsbedürftige Textpassagen oder Zahlen zu schwärzen“.  

Zufrieden scheint man bei der Behörde mit der Schwärzungspraxis allerdings nicht zu sein. So teilte die Bundesnetzagentur der WirtschaftsWoche mit, dass sie die „Schwärzungen der Unternehmen zukünftig sehr viel restriktiver behandeln“ wolle. „Wir wollen ein deutlich höheres Maß an Transparenz gewährleisten“, hieß es von der Bundesnetzagentur.

Konkret sollen Schwärzungen „zukünftig deutlich detaillierter als bisher“ von den Unternehmen zu begründen sein. „Beruft sich ein Unternehmen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, muss es insbesondere darlegen, warum zu erwarten ist, dass die Veröffentlichung dieser Information mit wettbewerblichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Allgemeine Erwägungen reichen nicht“, heißt es von der Bundesnetzagentur.

Stromkunden können sich nur darauf verlassen, dass die Bundesnetzagentur diese Ankündigung einlöst. Denn im Gegensatz zum Stromanbieter kann man den Übertragungsnetzbetreiber nicht wechseln.

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