„Übergangsfrist mindestens ein Jahr“ Kohlemeiler dürfen ohne Entschädigung vorzeitig vom Netz

Bei der geplanten Stilllegung von Kohlekraftwerken muss die Bundesregierung den Betreibern wohl keine Entschädigung zahlen. Quelle: dpa

Bei der geplanten Stilllegung von Kohlekraftwerken muss die Bundesregierung den Betreibern wie RWE, Steag und Uniper wohl keine Entschädigung zahlen.

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Das ergibt sich aus einem  von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt.

Das Gutachten dient der Kohlekommission aus Experten und Politikern derzeit als Grundlage für ihre Empfehlung zum Kohleausstieg. Der Lüneburger Rechtsprofessor Thomas Schomerus und die Essener Kanzlei Heinemann & Partner kommen auf 368 Seiten zu dem Schluss, das vorzeitige Aus für Braun- und Steinkohlekraftwerke sei mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar, auch sei eine Stilllegung keine Enteignung. Damit hätten die Betreiber keinen Anspruch auf Entschädigung: „Der Schutz der Umwelt und damit das Allgemeinwohl ist höher zu werten als das Eigentum der Unternehmen.“ Allerdings müsse bei der vorzeitigen Stilllegung eine Übergangsfrist eingehalten werden. Die soll „mindestens ein Jahr betragen“.

Das Gutachten dient als Rechtsgrundlage für ein Kohleausstiegsgesetz, mit dem der Bund Entschädigungen vermeiden will. Die Regierung will den beim Atomausstieg gemachten Fehler nicht wiederholen, als sie kurzfristig anordnete, einige Atomkraftwerke sofort abzuschalten. Dagegen hatten RWE und E.On geklagt und rund eine Milliarde Euro Entschädigung erhalten.

Ursprünglich wollte die von der Regierung eingesetzte Kohlekommission ihr Konzept kommende Woche vorlegen. Die Mitglieder wollen ein Enddatum und einen Zeitplan für den schrittweisen Ausstieg aus dem Kohlestrom vorlegen. Geplant war, bis zum Weltklimagipfel Anfang Dezember einen Vorschlag zu machen, wie Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 mit möglichst wenig Verspätung erreicht.

Obwohl bei der Entschädigungsfrage nun wichtige Details geklärt scheinen, verzögert sich die Arbeit. Mitte dieser Woche hatten sich die Ministerpräsidenten der besonders betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt quer gestellt. Dietmar Woidke (SPD), Michael Kretschmer und Reiner Haseloff (beide CDU) wandten sich in einem Brandbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und kritisierten, dass der Strukturwandel in den Kohlegegenden aus dem Blick der Experten geraten sei. Bei Einsetzung der Kommission sei der Umbau der Infrastruktur zentral gewesen sowie „die Schaffung neuer gleichwertiger Arbeitsplätze“. So sei keine Unterstützung aus ihren Bundesländern zu erreichen. Deshalb wurde der Termin zur Vorlage von Empfehlungen der Kommission kurzfristig von Ende November in den Januar 2019 vertagt.

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