Jeder zehnte Bundesbürger hat trotz teilweise winterlicher Temperaturen im Spätherbst noch nicht geheizt. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur.
Die überwiegende Mehrheit (90 Prozent) hat den Ofen oder die Heizung bis Ende November hingegen bereits eingeschaltet – jedoch ihr Heizverhalten merklich verändert: 68 Prozent heizen demnach in dieser Saison weniger als im Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte davon heizt nach eigenem Bekunden sogar deutlich weniger.
Viele Heizanlagen werden mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas betrieben – das belastet die Umwelt. Für die Befragten, die angaben zu sparen, scheint das jedoch kein ausschlaggebendes Argument zu sein. Nur 6 Prozent möchten den Ergebnissen zufolge durch weniger Heizen das Klima schonen. Mehr als jeder Zweite (56 Prozent) hingegen dreht den Regler runter, um Geld zu sparen. 20 Prozent heizen wegen höherer Außentemperaturen weniger und 15 Prozent möchten durch die Reduktion einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Die Energiespar-Vorgaben der Bundesregierung
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
- Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen” oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeiten verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad. Für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
- Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
- Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
- Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
- Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Der Gedanke dahinter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.
- Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme” zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.
Gestiegene Preise und drohende Gasknappheit
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher scheinen demnach dem Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen zu folgen. Aufgrund der gestiegenen Preise und einer drohenden Gasknappheit empfiehlt diese, etwa die Raumtemperatur zu senken oder wassersparende Duschköpfe zu verwenden.
Darüber hinaus sollen Privathaushalte durch die für März 2023 angekündigte Strom- und Gaspreisbremse finanziell entlastet werden. Der Preis soll für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt werden. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Sparen soll also belohnt werden.
Bei vielen Anbietern haben sich die Gaspreise in diesem Jahr verdoppelt oder sogar verdreifacht. Trotzdem ist ein Großteil der Befragten (78 Prozent) beim gleichen Heizsystem wie im vergangenen Jahr geblieben.
Immerhin 7 Prozent gaben an, die Wohnung oder das Haus in diesem Winter mehr mit dem Ofen oder Kamin als mit der eingebauten Heizung warm halten zu wollen. Jeder Zweite davon tut dies, weil es finanziell günstiger ist. Gut jeder Dritte möchte dadurch knappe Energieträger sparen und fast jeder Vierte hält das Heizen mit Holz für klimaschonender. Die Umfrageteilnehmer konnten hierbei mehrere Antworten auswählen.
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