Urteil zum Atom-Ausstieg Entschädigung für Krümmel und Mülheim-Kärlich

Die atompolitische Kehrtwende nach Fukushima war für die Energiekonzerne ein Schock. Sie sehen sich enteignet und wollen vom Staat Milliarden. Doch nur zwei Meilern steht auch eine Entschädigung zu.

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne. Quelle: dpa

Das Bundesumweltministerium hat mit Erleichterung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. „Der Atomausstieg in Deutschland hat Bestand“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach dem Reaktorunglück in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

Parteien befürchten hohe Kosten

Dafür steht den Energiekonzernen eine „angemessene“ Entschädigung zu, wie das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall feststellte. Die Frage, was "angemessen" bedeutet, erhitzte kurz nach der Urteilsverkündung die Gemüter.

"Für die Folgen der zunächst zugesagten und nach dem Super-GAU von Fukushima zurückgenommenen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke kommen am Ende Stromkunden und Steuerzahler auf", befürchtete Thorsten Glauber von der Partei "FREIE WÄHLER". Er sagte: "Hier geht es aller Wahrscheinlichkeit nach um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag."

Die Atomklagen in der Übersicht

Und auch bei der SPD wurde geschimpft: "Angela Merkel hat den rot-grünen Atomausstieg durch ihr panisches Hin-und-Her kaputt gemacht", sagte Generalsekretärin Katarina Barley der Nachrichtenagentur Reuters. "Hätte sie damals alles bei unseren Ausstiegsplänen belassen, gäbe es solche Probleme jetzt nicht." Merkel habe das Ergebnis "ihrer unseriösen Energiepolitik selbst zu verantworten". Wie Ausgleichsregelungen aussehen könnten, die die Richter für einzelne Punkte gefordert haben, muss allerdings erst im Ministerium erarbeitet werden. „Milliardenforderungen sind definitiv vom Tisch“, sagte Flasbarth.

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