Verfahren zum Atomausstieg Regierung zeigt sich zuversichtlich

Die Bundesregierung hat sich vor Beginn des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg optimistisch gezeigt.

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Die letzten Kernkraftwerke
AKW Grafenrheinfeld in Bayern Quelle: Creative Commons
Kernkraftwerk Gundremmingen Quelle: dpa/dpaweb
Kernkraftwerk Philippsburg Quelle: dpa
Kernkraftwerk Brokdorf Quelle: dpa
Kernkraftwerk Grohnde Quelle: dpa
Kernkraftwerk Neckarwestheim Quelle: dpa
Kernkraftwerk Isar II Quelle: dpa

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat sich zu Beginn des Verfahrens zum Atomausstieg zuversichtlich geäußert. „Wir warten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelassen ab“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Karlsruhe.

Sie verwies darauf, dass bereits 2002 der endgültige Atomausstieg mit Zustimmung der Elektrizitätsunternehmen festgelegt worden sei. Das Gesetz von 2011 habe darauf Bezug genommen. „Die Tatsache, dass der Atomausstieg voranging, war kein neuer Sachverhalt.“ (Az. 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12)
Die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie in der Kehrtwende der Bundesregierung in der Atompolitik eine Enteignung ohne Entschädigung sehen.

Die Atomklagen der Energiekonzerne

Unter dem Eindruck des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition 2011 die Laufzeitverlängerung aus dem Vorjahr rückgängig gemacht. Im Atomgesetz schrieb sie fest, bis wann die 17 deutschen Meiler vom Netz müssen. Die letzten Kraftwerke werden nun spätestens 2022 abgeschaltet.

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