Wärmecontracting Für wen sich die Heizungs-Miete lohnt

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Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen

Regelungen, wie mögliche Preisänderungen während der Vertragslaufzeit, sollten stutzig machen – günstige Lockangebote von unseriösen Anbietern lassen sich daran häufig erkennen. In diesen Fällen sind die Angebote aufgrund günstiger Anfangspreise extrem verlockend. Preiserhöhungen lassen die Kosten fürs Contracting dann nach kurzer Zeit aber unverhältnismäßig stark steigen.

Handelt es sich bei dem Contractor um einen Energieversorger, ist zudem ein genauer Blick auf die Lieferbedingungen notwendig. Denn wenn der Contractingvertrag auch eine Bindung an den Energielieferanten beinhaltet, verdient der Contractor natürlich auch an den Energiemengen, die geliefert werden. „Gemeinhin besteht in Deutschland auf dem liberalisierten Strom- und Gasmarkt freie Anbieterwahl“, sagt Groß. Gemeinhin gilt, also Strom- und Gaslieferverträge dürfen den Kunden nur zwei Jahre binden – längere Vertragslaufzeiten sind gesetzlich nicht möglich und anfechtbar. Große Ausnahme: die Fernwärme.

Beim Abschluss eines Conctractingvertrags kann diese Freiheit aber ausgehebelt werden – und deshalb ist Vorsicht geboten: „Wird auch die Wärmelieferung im Contracting eingeschlossen, so handelt es sich um Wärmeliefer-Contracting und wird juristisch wie Fernwärme behandelt“, erklärt Groß. „Man landet damit also freiwillig wieder in einem Monopolmarkt, obwohl man es mit eigener Anlage bei Strom und Gas zumindest vermeiden könnte.“ Auch dieser Punkt sollte bei der Entscheidung und der Wahl des Contracting-Vertrags also dringend beachtet werden.

Energie-Beratung kann hilfreich sein

Experten raten dazu bei Zweifeln die Unterlagen vor Vertragsabschluss von einem Experten prüfen zu lassen. Das kann ein Anwalt sein oder aber beispielsweise auch durch die Energieberatung der Verbraucherzentralen gemacht werden – hier bekommen Interessierte auch grundsätzlich Rat und Hilfe zu ihren Möglichkeiten beim Heizungskauf.

Auch beim Kompetenzzentrum Contracting der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) Baden-Württemberg gibt es hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema. Unter anderem können Interessierte einen Mustervertrag herunterladen oder beim Kompetenzzentrum anfordern. Dieser ist inhaltlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und freigegeben worden.

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