Widerstand gegen den E.On-RWE-Deal „Wir sind vom Erfolg einer Klage überzeugt“

Mainova-Vorstandschef Constantin Alsheimer Quelle: PR

Die EU-Kommission gestattet den Energiekonzernen E.On und RWE, die RWE-Tochter Innogy untereinander aufzuteilen. Der hessische Energieversorger Mainova will dagegen klagen. Fragen an Mainova-Chef Constantin Alsheimer.

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Die EU-Kommission hat entschieden: Die beiden Essener Energieversorger E.On und RWE dürfen Anfang 2020 die RWE-Tochterfirma Innogy (Umsatz: 36,9 Milliarden Euro) unter sich aufteilen. E.On erhält die Innogy-Geschäftsbereiche Netz und Vertrieb, RWE erhält dafür die erneuerbaren Energien von E.On und Innogy. Der hessische Regional-Energieversorger Mainova mit Sitz in Frankfurt (Umsatz: 2 Milliarden Euro) hat nun angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Es ist ein ungleiches Duell: E.On beschäftigt rund 43.300 Mitarbeiter und erwirtschaftete im vergangenen Jahr 30,3 Milliarden Euro, RWE mit 17.700 Mitarbeitern rund 13,4 Milliarden Euro. Der studierte Jurist Constantin Alsheimer ist seit Anfang 2009 Vorstandschef von Mainova.

Herr Alsheimer, warum wollen Sie gegen die Entscheidung der EU-Kommission klagen, wonach die Essener Stromkonzerne E.On und RWE die RWE-Tochter Innogy untereinander aufteilen?
Das fusionierte Unternehmen E.On erhält eine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Wettbewerbs und damit aller Verbraucher. Mainova ist als regionaler Energiedienstleister von diesen ungleichen Wettbewerbsbedingungen unmittelbar betroffen.

Aus drei Energiekonzernen werden zwei: E.On und RWE teilen die RWE-Tochter Innogy unter sich auf. Kunden sollten künftig bei der Wahl des Stromtarifs noch genauer hinschauen, raten Verbraucherschützer.

Zu den Auflagen, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager für den Deal vorgab, zählt unter anderem, dass E.On fast all seine Heizstromkunden in Deutschland sowie 34 Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen abgeben muss. Wieso überzeugt Sie das nicht?
Diese Auflagen, unter denen die Kommission den Zusammenschluss freigegeben hat, sind in keiner Art und Weise geeignet, die negativen Auswirkungen auf den deutschen Markt aufzufangen.

Die Monopolkommission argumentiert mit der Macht des Verbrauchers: Sollte E.On seine Marktmacht auszunutzen versuchen und die Preise erhöhen, könnten Verbraucher ganz leicht den Anbieter wechseln. Hat die Kommission da nicht Recht?
Die durch anorganisches Wachstum entstehende Marktmacht der neuen E.On wird insgesamt negative Auswirkungen auf die drei Marktsegmente Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft haben. Vertrieb: E.On wird durch die Transaktion der größte europäische Anbieter von Energie für Endkunden. Die Zahl seiner Kunden steigt insgesamt von circa 31 Millionen auf circa 50 Millionen. In Deutschland kommen zu den vorhandenen etwas mehr als 6 Millionen Kunden weitere 7,8 Millionen Kunden hinzu: 6,5 Millionen Strom und 1,3 Millionen Gas. Mit dieser Marktmacht wird E.On in der Lage sein, mit unangemessener Preispolitik Konkurrenten zu verdrängen, den Markt zu verschließen und durch die Vielzahl von zugehörigen Marken und Konzerngesellschaften die für die Kunden wichtigen Preisvergleichsplattformen zu dominieren.

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von Simon Book, Silke Wettach

Und im Netz?
Im Netzbereich wird E.On mit weitem Abstand zum größten nationalen Betreiber mit 50 Prozent der Marktanteile im Strombereich und 20 Prozent der Marktanteile im Gassektor. Dies wird zu erheblichen Vorteilen bei dem künftigen Wettbewerb um Konzessionen führen. Auch die Stärkung der Nachfragemacht geht zu Lasten der Wettbewerber. Und bezüglich Innovationen: E.On wird mehr energiebezogene Daten als jeder andere haben. Als dann größter Netzbetreiber und größter Versorger wird E.On auch zum führenden Metering-Unternehmen werden und so Zugang zu einer Vielzahl von Daten haben, was zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führt.

Was konkret fordern Sie stattdessen? Mit welchen Auflagen wären Sie zufrieden?
Wir haben zusammen mit weiteren kommunalen Energieversorgern in einem gemeinsamen Standpunkt eine Reihe von Maßnahmen gefordert, wozu unter anderem der Verkauf der bundesweit agierenden Discountgesellschaften, die Veräußerung von Beteiligungen von Innogy/E.On an Regionalgesellschaften sowie die Abgabe der direkten und indirekten Beteiligungen an Stadtwerken gehören.

Sie teilten mit, Sie gehen davon aus, dass andere regionale Energieversorger Ihrem Beispiel folgen werden. Was macht Sie so zuversichtlich?
Da auch weitere Stadtwerke und regionale Energieversorger von dieser Entscheidung aus Brüssel und den damit verbundenen Folgen betroffen sind, gehen wir davon aus, dass derzeit auch andere prüfen, ob sie gegen die Freigabeentscheidung rechtlich vorgehen wollen.

Glauben Sie ernsthaft, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung Ihretwegen wieder zurücknehmen wird?
Wir sind vom Erfolg einer entsprechenden Klage überzeugt. Die Freigabeentscheidung vom 17.09.2019 in dem Fusionskontrollverfahren E.On/Innogy kann mittels einer so genannten Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg überprüft werden. Grundsätzlich klagebefugt sind dabei unter anderem so genannte Interested Third Parties, die sich wie Mainova an dem Verfahren beteiligt haben. Die Klagefrist beträgt dabei zwei Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung.

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