Windenergie-Firma Insolvenzverfahren für Prokon aufgehoben

Mehr als 37.000 Anleger von Prokon werden wohl schon im August Eigentümer des Hamburger Windpark-Betreibers. Wie das Amtsgericht in Itzehoe mitteilt, wird das Insolvenzverfahren Ende Juli aufgehoben.

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Die Windenergiefirma Prokon wird eine Genossenschaft. Quelle: dpa

Eines der größten Insolvenzverfahren in Deutschland ist zu Ende. Das Verfahren über das Vermögen der Windenergie-Firma Prokon sei zum Ende des Monats aufgehoben, teilte das Amtsgericht am Donnerstag in Itzehoe mit. Zuvor hatten sich die Gläubiger dafür entschieden, das Unternehmen als Genossenschaft weiterzuführen und nicht an den Energiekonzern EnBW zu verkaufen. Inzwischen ist Prokon umgewandelt und firmiert als Prokon Regenerative Energien eG. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin wird weiter die Abwicklung des Insolvenzplans überwachen.

Prokon gehört damit etwa zur Hälfte der früheren Genussrechts-Inhaber, die auf eine Auszahlung ihrer Insolvenzforderungen verzichtet hatten und das Geld stattdessen in die Genossenschaft stecken. Die Gläubiger von Prokon hatten sich Anfang Juli mit großer Mehrheit für die Gründung der Genossenschaft ausgesprochen und ein 550 Millionen Euro schweres Übernahmeangebot des Versorgers EnBW ausgeschlagen.

Auch die Führung der Prokon eG steht: Neben Kai Peppmeier, der Prokon schon durch die Insolvenz geführt und finanziell stabilisiert hatte, soll Andreas Knaup Vorstand der Genossenschaft werden. Er war vorher Interims-Geschäftsführer einer Prokon-Tochter.

Bei Prokon hatten zum Zeitpunkt der Überschuldung 75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro in Genussscheinen angelegt. Die neue Prokon-Genossenschaft hat mehr als 37.000 Mitglieder, die sich für die Umwandlung ihres Genusskapitals in Genossenschaftsanteile entschieden haben. Die Anleger haben ungefähr die Hälfte ihres Kapitals eingebüßt. Die neuen Genossen hoffen, dass ihr Unternehmen durch wirtschaftlichen Erfolg wieder an Wert gewinnt.

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