Ex-Manager Ermittler stellen Bankrott-Verfahren gegen Thomas Middelhoff ein

Gegen den Ex-Manager bestand der Verdacht, seinen Gläubigern Gelder entzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht nun aber keinen hinreichenden Tatverdacht.

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Thomas Middelhoff: Ermittler stellen Bankrott-Verfahren ein Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff wegen des Verdachts des Bankrotts eingestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Middelhoff. Konkret ging es um den Verdacht, der Ex-Manager habe vor seiner Privatinsolvenz Millionensummen verschoben und so den Gläubigern entzogen.

Middelhoff selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Bei Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer 2018 sagte er der Deutschen Presse-Agentur: „Ich habe keine Millionen zur Seite geschafft. Ich bin heute völlig vermögenslos. Richtig ist: Ich habe versucht Asset Protection, also Vermögensschutz, zu betreiben - innerhalb der rechtlichen Grenzen. Das hat aber zu nichts geführt. Alles ist weg.“

Der Bankrott-Paragraf 283 im Strafgesetzbuch sieht unter anderem Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Schuldner vor, die bei drohender Zahlungsunfähigkeit Bestandteile des Vermögens beiseite schaffen oder verheimlichen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe sogar zehn Jahre betragen.

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