Finck-Clan Schlammschlacht ums Milliardenerbe

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Der Sohn

Das Logo des Mövenpick-Hotel Quelle: dpa

Es fällt schwer, sich Helmut von Finck damals vorzustellen. Heute betreibt der 51-Jährige eine erfolgreiche Pferdezucht in der Nähe von Soltau bei Hamburg. Alle paar Minuten nestelt er sein iPhone aus der Tasche, um seine E-Mails zu checken.

Damals versackte er in einer Lebenskrise, feierte sich erst durch Münchens Schickeria, versuchte sich gar als Betreiber einer Disco namens Confetti und setzte sich dann im November 1983 zur Ranch des Bhagwan-Gurus im US-Staat Oregon ab. Dort lebte er mit einer Gruppe Bhagwan-Mönche in einer Bretterhütte, ließ sich die Haare scheren und trug rote Gewänder.

Als die „Bild“-Zeitung durch einen anonymen Hinweis auf die Story aufmerksam wurde und wenig später titelte „Bankerbe Finck zum Bhagwan“, knallte es im Clan. „Ich habe genug von dem ganzen Geld und dem Ärger darumherum“, ließ Helmut von Finck das Blatt wissen. Prompt wurde er per Fax nach München zitiert. Nicht auszudenken, so die Befürchtungen damals, wenn der Adelsspross sein Erbteil einem Guru vermachen würde und die Traditionsbank dereinst in indische Hände fiele.

Zurück in München trennte er sich von seiner Freundin, warf Amphetamine und LSD ein, nahm Schlafmittel und rauchte Cannabis. „Geordnete und logische gedankliche Schlussfolgerungen waren dem Kläger nicht mehr möglich“, schreiben seine Anwälte und listen Zeugen und Gutachter auf, die Helmut von Fincks Geschäftsunfähigkeit bestätigen. Denn just in dieser Lebensphase hätten ihm die Halbbrüder den umstrittenen Vertrag vorgelegt.

Ohne eigene Berater zu konsultieren, unterschrieb er und verzichtete damit auf ein Vermögen, dessen damaligen Wert seine Anwälte heute auf mindestens 760 Millionen Mark beziffern. Auch zwei der drei Testamentsvollstrecker, die über das Erbe wachen sollten, stimmten zu. Der dritte war erst nach Vertragsschluss informiert worden, heißt es in der Klage. Helmut von Finck kassierte rund 65 Millionen Mark und gab seinen Posten als persönlich haftender Gesellschafter der Bank ab. Er sei überzeugt gewesen, dass er sich nur seine Vorerben-Ansprüche auszahlen lasse, sagt von Finck heute.

Sein Sohn, so die Annahme damals, werde nach seinem Tod den Millionen-Schatz bekommen. Bis dahin hätten die Halbbrüder nur die Nutzungsrechte am Erbteil erworben. Von den Schenkungen, die er schon vorher von seinem Vater bekommen hatte und die er damals ebenfalls auf seine Halbbrüder übertrug, wusste Helmut von Finck nach eigenem Bekunden nichts, obgleich sie im Vertrag von 1985 teilweise erwähnt werden.

Doch nicht nur das Kleingedruckte rauschte damals an Helmut vorbei. Und 1973, zum Zeitpunkt der Schenkungen, war er ein 14-jähriger Schüler. Ein amtlich bestellter Pfleger, der sich um die Schenkungen bis zu Helmuts 25. Geburtstag kümmern sollte, verstarb kurz nach dem Tod des Vaters. Alle relevanten Unterlagen seien damals ins Bankhaus gebracht worden, behauptet Helmut von Finck.

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