Gehaltsstandard Aufsichtsräte und Investoren wollen Vergütungs-Streit beilegen

Vergütungssysteme für Manager sollen einfacher werden. Darauf haben sich einflussreiche Investoren, Aufsichtsräte und Experten verständigt.

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Auf den Hauptversammlungen der Dax-Unternehmen hatten im vergangenen Jahr vor allem die Vergütungsregeln für Unmut auch bei großen Investoren gesorgt. Quelle: dpa

München Einflussreiche Investoren, Aufsichtsräte und Vergütungsexperten wollen einen Standard für die Gehälter von Vorständen börsennotierter Unternehmen in Deutschland schaffen. In den am Donnerstag vorgestellten Leitlinien sind unter anderem Gehalts-Obergrenzen und die Verpflichtung vorgesehen, Aktien des eigenen Unternehmens zu halten.

Ausufernde Pensionszusagen sollen der Vergangenheit angehören, wenn es nach dem Arbeitskreis geht, dem Aufsichtsratsvorsitzende von acht Dax-Unternehmen angehören. „Wir geben die klare Botschaft: Macht die Vergütungssysteme so einfach wie möglich“, sagte der Vergütungsexperte Michael Kramarsch der Nachrichtenagentur Reuters. Der Chef der Frankfurter Beratungsfirma hkp ist zusammen mit dem Aktionärsberater Hans-Christoph Hirt von Hermes EOS der Initiator der Leitlinien.

Auf den Hauptversammlungen hatten im vergangenen Jahr vor allem die Vergütungsregeln für Unmut auch bei großen Investoren gesorgt. Im Schnitt votierten mehr als 30 Prozent der Aktionäre gegen die Vorschläge der Unternehmen zur Entlohnung ihrer Spitzenmanager, zum Teil ließen sie sie auf Betreiben von Investoren aus Großbritannien und den USA ganz durchfallen.

„Es war nicht schwer, Interessenten zu finden. Da traf sich die Unzufriedenheit von Investoren darüber, wie Unternehmen mit ihren Erwartungen umgehen, mit Unzufriedenheit der Unternehmen über die mangelnde Transparenz der Anforderungen an sie“, sagte Kramarsch. Nach den Leitlinien sollen nun auch große Investoren frühzeitig offenlegen, wie sie auf der Hauptversammlung abstimmen würden.

Vorstände sollten spätestens nach vier Jahren mindestens ein Jahresgehalt in Aktien des eigenen Unternehmens investiert haben, heißt es in dem Papier. Angelsächsischen Investoren ist oft nicht einmal das genug. Vorkommnisse wie bei der Deutschen Börse, die ihren Vorstandschef Carsten Kengeter mit einem Aktienpaket gelockt hatte, das bei einer Fusion im Wert stieg, sollten dabei aber vermieden werden.

Feste Betriebsrenten-Zusagen sollen nach den Vorstellungen des Arbeitskreises der Vergangenheit angehören. Vorstände könnten selbst für ihre Rente sorgen, sagte Kramarsch. Gehälter, Boni und Rentenzusagen sollen gedeckelt werden. Abfindungen dürften maximal zwei Jahresgehälter umfassen.

Geht ein Vorstand trotz laufenden Vertrages freiwillig, soll er - anders als heute üblich - keine Abfindung bekommen. Zudem sollten Aufsichtsräte bei der Vergütung der Vorstände das Durchschnittsgehalt in der Belegschaft und bei den anderen Top-Managern ins Kalkül ziehen.

Die Vorgaben, die die Corporate-Governance-Kommission für gute Unternehmensführung in Deutschland macht, reichten nicht aus. „Unsere Leitlinien sind im Prinzip völlig unverbindlich“, sagte Kramarsch. „Aber wir würden uns freuen, wenn die Saat aufgeht.“

Dem Gremium gehören Aufsichtsratschefs wie Werner Brandt, Jürgen Hambrecht, Ulrich Lehner und Werner Wenning an, außerdem Vertreter der vier großen deutschen Fondsgesellschaften sowie Corporate-Governance-Experten wie Christian Strenger.

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