Gen-Honig Die Folgen des Honig-Urteils

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Auch Breitsamer aus München sieht derzeit für den Großteil des eigenen Sortiments keine Auswirkungen. Die Honige werden auf genveränderte Pollen untersucht, „sind aber gemäß des Urteils nach wie vor verkehrsfähig“. Preissteigerungen hält das Unternehmen für möglich.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte am Mittwoch in Berlin: „Ich denke, die Folgen dieses Urteils sind weitreichend.“ Man müsse nun die Frage der Sicherheitsabstände zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischem Anbau auf den Prüfstand stellen. Hierzu werde es eine Telefonkonferenz mit den Verbraucherministerien der Länder geben. Das Urteil habe allerdings Auswirkungen auf ganz Europa. „Deswegen werde ich – parallel zu den Beratungen mit den Bundesländern die Europäische Kommission bitten, einen Vorschlag für ein einheitliches Vorgehen in den 27 Mitgliedstaaten vorzulegen“, sagte die Ministerin. Bislang können die EU-Länder selbst bestimmen, ob sie den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlauben, beschränken oder verbieten.

Auch Gerd Billen, der Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen rechnet mit gravierenden Folgen. Denn „wer Gentechnik anwendet, muss künftig eventuelle Schäden ersetzen“, sagte er gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Im Umkehrschluss heißt das: Gentechnik dürfe nur dann angewendet werden, wenn Rückstände oder die Ausbreitung entsprechender Spuren unterbunden würde. Dies sei beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aber praktisch unmöglich. Der Deutsche Bauernverband rät deshalb wegen der „nicht kalkulierbaren und nicht versicherbaren“ Haftung vom Anbau von Gentech-Pflanzen ab.

Der Kläger aus Bayern,  Imker Bablok, sagte nach dem Urteil: “Ich hätte nie gedacht, dass ich solche Wellen schlagen werde. Aber die kleine Biene kann eben doch ganz schön stechen“.

Mit Material von dpa

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