Gen-Honig Die Folgen des Honig-Urteils

Honig darf keine Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten, die nicht in der EU zugelassen sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Imker und Verbraucherschützer freut es. Händler, Hersteller und Politiker könnte es allerdings vor große Herausforderungen stellen.

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Biene Foto: Patrick Pleul Quelle: dpa

Gegenstand des Urteils war der Fall eines Imkers aus Bayern. Im Jahr 2005 hatte Karl Heinz Bablok aus Kaisheim bei Augsburg in seinen Bienenstöcken und in seinem Honig Pollen des Gen-Maises MON 810 des Unternehmens Monsanto entdeckt. Seine Bienenstöcke standen nur einen halben Kilometer von einem Feld entfernt, auf dem zu Testzwecken vom Freistaat Bayern der gentechnisch veränderte Mais angebaut wurde. In Deutschland ist der kommerzielle Anbau dieser Maissorte seit 2009 nicht mehr erlaubt. In 2005 war das jedoch noch anders. Trotzdem ließ Bablok den Honig auf Grund der Verunreinigung verbrennen und forderte im Anschluss Schadensersatz vom Staat Bayern durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Fall schließlich nach Luxemburg verwiesen.

Das EuGH urteilte nun, dass Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände, wie Pollen von solchen Pflanzen, enthalten, vorher geprüft und zugelassen werden müssten. Sonst dürfte die Ware nicht in den Handel gelangen. „Der Pollen ist normaler Bestandteil des Produkts und damit als „Zutat“ des Honigs einzustufen“, heißt es in der Begründung.

Genau das könnte in Deutschland gravierende Folgen haben. „Denn die Deutschen sind Honigweltmeister“, sagt Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes (DIB), dem etwa 87.000 meist nebenberufliche Imker angehören. Etwa 1,4 Kilogramm Honig verspeise jeder Deutsche pro Jahr im Durchschnitt. Aber nur etwa 20 Prozent des jährlichen Bedarfs, also 25.000 Tonnen kommt von deutschen Imkern. Der große Rest der süßen Leckerei wird importiert. Vorwiegend aus Südamerika, wo allerdings auch mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Bei Proben in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren gelegentlich Spuren von Gen-Pollen gefunden.

Viele Lebensmittel betroffen

Das Urteil, so Maske, betreffe neben Honig auch viele andere Lebensmittel, wie beispielsweise  Müsliriegel und Gebäck. Cornflakes würden beispielsweise größtenteils mit Import-Honig gesüßt. Der dürfe zukünftig natürlich auch keine gentechnisch veränderten Spuren enthalten. Deshalb könne es sein, dass dann beispielsweise auf normalen Zucker zurückgegriffen werde.

Das größte Problem sieht Maske allerdings in der kurzfristigen Umsetzung des Urteils. „Wie geht man mit dem Honig um, der derzeit im Regal steht?“, fragt er. Denn erst einmal müsse ja getestet werden, welche Honigsorten betroffen seien. Außerdem sei nicht klar, wer die hohen Kosten für diese Tests übernehme. „In nächster Zeit werden sich die Regale in den Supermärkten lichten“, sagt er. Der DIB-Präsident rechnet damit, dass Verbraucher jetzt stärker auf Honig von deutschen Imkern zurückgreifen werden. Ob durch das Urteil auch die Preise für Honig steigen werden, vermochte er nicht zu sagen. „Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher.“

Katrin Langner, Geschäftsführerin des Deutschen Honig-Verbandes sagte am Mittwoch: "Wir gehen davon aus, dass dies keine kurzfristigen Auswirkungen auf die Preise von Honig und honighaltigen Lebensmitteln haben wird. Unsere Mitglieder hatten sich schließlich auf ein solches Urteil schon vorbereitet und lassen ihren Honig seit Monaten auf Pollen aus genveränderten Pflanzen untersuchen."  In Einzelfällen könnten jedoch Pollen von genveränderten Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Beim größten Teil der Honige stammten die Pollen allerdings von in Europa als Lebensmittel zugelassenen Pflanzen. Der importierte Honig aus Lateinamerika stamme vor allem aus Chile, Argentinien und Mexiko. "Dort gibt es natürlich auch große Flächen, wo es keine genveränderten Pflanzen gibt. Der Honig von diesen Feldern ist also nicht betroffen. Die Unternehmen müssen nur sorgfältiger auswählen, wo sie kaufen", sagte Lagner. Der Deutsche Honig-Verband vertritt die Honigverarbeitende Industrie, Importeure und Abfüllbetriebe.

Einer der größten Abfüllbetriebe ist Fürsten-Reform aus Braunschweig. Das Unternehmen mit der Marke Bihophar hat 2005 die Honig-Sparte von Langnese übernommen. Fürsten-Reform

sieht für das eigene Unternehmen zumindest keine kurzfristigen Konsequenzen in dem Urteil. „Analysen, die wir in den letzten Monaten durchgeführt haben, versichern, dass sich die neue Rechtssprechung nicht auf die Verkehrsfähigkeit und Deklaration unserer Produkte auswirkt“, so Heinrich Schulze, Geschäftsführer bei Fürsten-Reform. Vorsorglich hatte das Unternehmen jedoch bereits im Mai einen kanadischen Raps-Klee-Honig aus dem Sortiment genommen. 

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