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Gerichtsurteil Haftstrafe im Telekom-Spitzelprozess

Die Telekom-Spitzelaffäre hat Konsequenzen: Für den Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit wurde der Hauptangeklagte Klaus Trzeschan jetzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

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Haftstrafe im Quelle: dpa

Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der  60-Jährige Klaus Trzeschan hat demnach das Fernmeldegeheimnis verletzt und sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht.

Trzeschan hatte zwischen 2005 und 2006 illegal Telefonverbindungsdaten von mindestens 40 Personen – überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten - ausspioniert. Auch zwei Redakteure der WirtschaftsWoche waren  von der Telekom bespitzelt worden.

Angriff auf die Pressefreiheit

Damit sollte herausgefunden werden, wie Konzerninterna an die Presse gelangt waren. Außerdem hatte der Sicherheitschef des Konzerns in die eigene Tasche gewirtschaftet. Trzeschan hatte schon am ersten Prozesstag die Verantwortung für das Ausspähen übernommen. Er sei im Auftrag des damaligen Vorstandschefs Kai-Uwe Ricke aktiv geworden, um ein Informationsleck aufzuspüren. Einen ausdrücklichen Auftrag für das Ausspionieren habe Ricke aber nicht erteilt.

Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren schon vor dem Prozess eingestellt worden. Ihnen konnte laut Staatsanwaltschaft kein Tatverdacht nachgewiesen werden. Beide hatten stets abgestritten, das illegale Vorgehen veranlasst oder von ihm gewusst zu haben.

Ursprünglich waren in dem Prozess vier Männer angeklagt. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen jedoch abgetrennt. Gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurde der Prozess wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Die Bespitzelung von Journalisten, Aufsichtsräten und Betriebsräten über Telefonverbindungen sei ein „extremer Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit“, hatte Staatsanwalt Ulrich Kleuser in seinem Plädoyer betont. Es sei ein „Super-Gau“ gewesen, dass die Telekom über ein Jahr lang missliebige Journalisten habe ausspionieren lassen.

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