21 Millionen Euro Strafzahlung Gitarren-Kartell sieht sich im Recht

Quelle: imago images

Das Bundeskartellamt verdonnerte große Musikfachhändler und Hersteller wegen unerlaubter Preisabsprachen zu Strafzahlungen von knapp 21 Millionen Euro. Händler finden das falsch und sehen Amazon als Sieger.

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Schon Musiklegenden wie Jimmy Page von Led Zeppelin oder Slash von Guns’n Roses haben auf ihr gespielt: Die Gibson Les Paul gehört zu den legendärsten Gitarren, die auch heute noch verkauft wird. Seit mehr als einem halben Jahrhundert träumen Musikbegeisterte davon, auf der Gitarre ihrer Idole, einer Les Paul, zu spielen. Doch noch nie war das so günstig wie heute. Instrumentenmarken und -modelle mit Kultstatus sind gefragt: E-Gitarren von Fender oder Gibson, Schlagzeuge von Pearl oder Roland und Verstärker von Marshall oder Orange – alles zu Schnäppchenpreisen. Der Onlinehandel hat den Markt in den vergangenen zwei Jahrzehnten zunehmend dominiert. Preise sind leicht zu vergleichen, deswegen kämpfen Händler um jeden Cent Preisvorteil.

Das Bundeskartellamt fand allerdings mehrere Fälle unerlaubter Preisabsprachen zwischen Ende 2014 und Anfang 2018. Fünf Unternehmen wurden vor einigen Wochen zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verurteilt. Darunter Branchengrößen wie die Instrumentenhersteller Yamaha, Roland und Fender sowie die Händler Thomann und Music Store.

Händler und Hersteller zielten auf höhere Margen ab. Laut Kartellamt wurden Thomann und Music Store von Herstellern angehalten, nicht unter einem Mindestpreis zu verkaufen. In einzelnen Fällen kam es sogar zu abgesprochenen Preiserhöhungen. Aus dem Bericht des Kartellamtes geht hervor, dass Hersteller den Händlern mit Lieferstopps oder Konditionenkürzung drohten. Teilweise versuchten die Händler die Absprachen durch die Bündelung mit anderen Produkten zu umgehen.

Rock’n Roll zum Anfassen ist ein großes Geschäft: Der Umsatz der Instrumentenindustrie belief sich 2019 auf über 2,4 Milliarden Euro, das geht aus einer Studie des DIW Econ im Auftrag der Society Of Music Merchants hervor. Die Branche verspricht hohe Umsätze. Die Preisabsprachen wirken da wie eine dreiste Bereicherung einiger Weniger, auf Kosten einer ganzen Branche. Doch eigentlich sind die Absprachen Ausdruck eines harten Überlebenskampfes.

„Die meisten haben ständig einen automatischen Preistracker laufen“, erklärt Michael Sauer, Geschäftsführer von Music Store. Händler können so mit niedrigeren Preisen von Wettbewerbern automatisch gleichziehen. Die Absprachen waren ein Versuch, alle Händler mit festen Preislisten an Mindestpreise zu binden, um den Preisverfall zu stoppen. Natürlich basierte alles auf Vertrauen. Der Erfolg des Gitarren-Kartells war jedoch nur mäßig. „Es hat keine drei Tage gedauert bis die Preise wieder unten waren“, erzählt Michael Sauer. Bei einigen Händlern war offenbar die Versuchung zu groß, von den Mindestpreisen abzuweichen.

„Sich die größten Händler und Hersteller rauszupicken, finde ich unfair. Denn es haben wirklich alle mitgemacht“, trotzt Michael Sauer, dem Urteil des Kartellamtes. „Diejenigen, die sich nicht beteiligt haben, kann man an einer Hand abzählen.“ Der Kölner Music Store baute 2009 eine großes Abfertigungslager samt Verkaufsraum und investierte in den Onlinehandel. Heute ist Music Store Deutschlands zweitgrößter Instrumentenhändler mit 150 Millionen Umsatz, nur übertrumpft von Thomann mit 980 Millionen Umsatz.

„Thomann und Music Store haben sicherlich durch ihre Marktmacht und Niedrigpreispolitik die Büchse der Pandora mit geöffnet“, meint Norfried Baum, Inhaber des Musikfachhandels Musik Baum in Bonn Bad Godesberg. Obwohl der Music Store zu seinen Konkurrenten zählt, kann Fachhändler Baum Michael Sauer verstehen. Denn auch Thomann und Music Store arbeiten mit minimalen Margen, die vom Onlinehandel vorgegeben werden. Music Store machte bei einem Umsatz von 150 Millionen Euro nur einen Gewinn von 750.000 Euro. „Das Internet wird heute von großen Plattformen als Waffe benutzt, um andere Händler aus dem Markt zu drängen“, findet Baum. Bei einer Verkaufsgebühr von zwölf Prozent über Amazon könne man nicht nachhaltig wirtschaften.

Händlern bleibe nichts anderes übrig, als diese Gebühren auf Amazon-Preise aufzuschlagen, meint Michael Sauer. „Das wissen die meisten Kunden nur nicht und bestellen oft blind bei Amazon, weil sie denken, dort ist alles billiger.“ Trotzdem bleibt nicht viel für die Händler übrig.

Ein Saxophon von Yamaha kauft Baum für 1195 Euro ein und verkauft es für 1249 Euro – eine Marge von fünf Prozent. Davon muss er Miete, Gehälter, Stromkosten, Internet, Versicherungen, Heizung, Werbung, Telefonkosten und vieles mehr bezahlen. „Sie können sich ausrechnen, wie viele ich verkaufen muss, um alles bezahlen zu können“, sagt Baum. Wenn er seine Ware teurer verkauft, muss er damit rechnen, dass Kunden nach langen Beratungsgesprächen im Internet kaufen. Ein Dilemma unter dem schon hunderte Fachgeschäfte zusammenbrachen. Seit Jahren beobachtet Norfried Baum wie kleine Musikfachhändler ihre Läden schließen. Er glaubt, dass die großen Händler wie Amazon andere Marktteilnehmer verdrängen. Baum sieht hier immer wieder, dass Produkte unter Einkaufspreis angeboten werden.

Die Schuld sieht er auch beim Verbraucher, die Preise im Internet vergleichen und wenig Wert auf Service legen. „Viele kaufen Ware, die für sie nicht geeignet ist und bezahlen deswegen sogar zu viel“, berichtet Fachhändler Baum. Darunter leiden die Fachhändler sowie die Produkte. In der Branche munkelt man auch von billigen Rohlingen aus China, die mit einem der heißbegehrten Markenlogos versehen werden und dann für eine große Marge abgesetzt werden.

Norfried Baum und Michael Sauer fordern ein Einschreiten des Bundeskartellamtes. „Wir brauchen einen Mindestpreis, ähnlich wie der „Minimum Advertised Price“ in den USA“, fordert Michael Sauer. Geregelte Mindestpreise für Instrumente einzuführen, sei die einzige Chance, kleine Fachhändler zu retten. „In Amerika tut Amazon den Händlern nicht so weh, weil sie sich dort an Preise halten müssen“, meint Sauer.

Die Bundesregierung richtete derweil ein Programm zur Förderung Digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel ein. Händler erhalten damit bis zu 15.000 Euro, um unter anderem einen Webshop einzurichten. Norfried Baum legte sich dafür einen neuen Server zu. Für viele Fachhändler kommt diese Hilfe aber zu spät.

„Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden“, findet der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Für Norfried Baum bestraft das Amt mit der Entscheidung aber nicht nur die Verstöße der Großhändler, sondern trifft damit auch die kleinen Musikfachgeschäfte. Die Entscheidung sei letztlich eine, die großen Plattformen wie Amazon in die Karten spielt und der „Förderung digitaler Strukturen“ im Fachhandel entgegenläuft. „Das Kartellamt macht sich schuldig am Kaputtgehen von Arbeitsplätzen und Fachhändlern“, findet Baum.

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Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Yamaha, Roland, Fender, Thomann und Music Store bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt kooperierten. Dabei gab es eine außergerichtliche Einigung. Music Store kooperierte laut Kartellamt nur im Verfahren wegen vertikaler Preisbindung, also zwischen Hersteller und Händler. Horizontale Preisabsprachen geschehen dagegen zwischen mehreren Händlern.
Die Europäische Kommission berät derzeit über eine Änderung des EU-Kartellrechtes. Vertikale Preisabsprachen könnten zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. „Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir uns nicht auf eine außergerichtliche Einigung eingelassen“, meint Music Store-Chef Sauer.

Mehr zum Thema: Der Einfluss des Bundeskartellamts auf die Wirtschaft nimmt immer weiter zu. Mit einem Digitalregister für öffentliche Aufträge entwickelt sich die Behörde nun hin zu einem mächtigen Compliance-Wächter – zu mächtig, meinen manche.

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