Der Wocheneinkauf hat sich in den vergangenen Monaten extrem verteuert. Im September 2022 kosteten Nahrungsmittel nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts 18,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Hinzu kommen versteckte Preisaufschläge, etwa wenn Hersteller ihren Kunden mit luftigen Packungen mehr Inhalt vorgaukeln als tatsächlich enthalten ist. Und davon machen die Anbieter offenbar reichlich Gebrauch, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Stichprobenhaft haben die Verbraucherschützer 15 Produkte mit Hilfe von Röntgenaufnahmen durchleuchten lassen, zu denen bereits Beschwerden von Konsumenten vorlagen. Das Resultat: Alle 15 überprüften Artikel waren höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf.
So enthielt eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL laut Verbraucherzentrale Hamburg schätzungsweise 95 Prozent Luft. Mit circa 65 Prozent Luft schnitten auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr-Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.
Bei Mini-Waffeletten von Bahlsen registrierten die Verbraucherschützer einen Luftanteil von immerhin 50 Prozent, ebenso wie bei einer Kuchenbackmischung von Dr. Oetker und Tortilla-Chips von Fuego. Bei Somat-Gold-Geschirrspültabs und Schokoladenmandeln der Lidl-Eigenmarke Mister Choc sollen es sogar 60 Prozent Luftanteil sein.
Viel Freiraum bei der Produktgestaltung
Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel, darunter etwa Trinkkakao von Dennree.
„Gerade wenn das Geld knapper ist, können die Menschen zu Recht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld erwarten“, heißt es von der Verbraucherzentrale. „Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt.“
Die Verbraucherschützer gehen nach eigenen Angaben dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor. Unter anderem habe man erreicht, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton verkauft und Lidl ein Müsli nicht in einer halbleeren Dose. Rein rechtlich seien solche Luftpackungen allerdings kaum zu belangen.
Das Eich- und Verpackungsrecht gibt Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Kunden zu schützen und unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.
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