
Der Online-Versandhändler Amazon gerät mit seinem E-Book-Geschäft ins Visier der Wettbewerbshüter der EU-Kommission. Die Behörde prüft Vertriebsvereinbarungen für elektronische Bücher, die Amazon mit Verlagen trifft, wie sie am Donnerstag mitteilte. Dabei verpflichteten sich die Verlage laut EU-Kommission zum Beispiel, Amazon mindestens ebenso gute Konditionen zu gewähren wie Wettbewerbern.
Zudem müsse Amazon informiert werden, wenn Konkurrenten andere oder günstigere Konditionen erhalten. Die EU-Kommission will nun prüfen, ob solche Klauseln den Wettbewerb zwischen E-Book-Händlern beschränken - was zu weniger Auswahl für Verbraucher führen könnte.
Amazon in Zahlen
Der Umsatz stieg um 15 Prozent auf 22,7 Milliarden Dollar. Dazu führten laut Amazon höhere Umsätze in Nordamerika (dem größten Markt) und die schnell wachsende Cloud-Sparte Amazon Web Services zurück.
Amazon ist im ersten Quartal in die roten Zahlen gerutscht. Unter dem Strich stand ein Verlust von 57 Millionen Dollar.
Für das laufende Quartal rechnet Amazon mit einem Wachstum des Nettoumsatzes um sieben bis 18 Prozent auf 20,6 Milliarden bis 22,8 Milliarden Dollar. Operativ könnte ein Verlust von 500 Millionen Dollar bis zu einem Gewinn von 50 Millionen Dollar anfallen.
Der Onlinehändler mit Hauptsitz in den USA ist derzeit das größte Vertriebsunternehmen für E-Books in Europa. Zunächst nimmt die EU-Kommission die größten Märkte für E-Books im europäischen Wirtschaftsraum unter die Lupe, das heißt die Märkte für englische und deutsche elektronische Bücher. „Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Allerdings ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere E-Book-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten.“
Der Ausgang der Untersuchung sei offen, betonte die EU-Kommission. Eine Frist für den Abschluss gibt es nicht. Sollte sich der Verdacht der EU-Behörde bestätigen, droht Amazon am Ende des Verfahrens ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.