
Online-Händler Amazon hat mit einer Werbeaktion unerlaubt Rabatte auf neue Bücher gewährt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. „Es lag ein Verstoß gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung vor“, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher am Donnerstag. Der BGH habe daher das Verbot der Vorinstanz bestätigt. (Az.: I ZR 83/14)
Damit kann der Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Sieg für sich verbuchen. Die umstrittene Aktion hatte beim sogenannten Trade-In-Programm von Amazon stattgefunden, über das Kunden gebrauchte Bücher gegen einen Wertgutschein eintauschen können. Wer mindestens zwei alte Bücher einschickte, bekam im Rahmen einer zweiwöchigen Werbeaktion zusätzlich zu diesem Wertgutschein eine Gutschrift in Höhe von fünf Euro auf sein Kundenkonto.
Dieser weitere Gutschein konnte später auch beim Kauf preisgebundener Bücher bei Amazon eingesetzt werden. Der Börsenverein sah darin einen unzulässigen Preisnachlass, da verlagsneue Bücher nur zu festgesetzten Preisen verkauft werden dürfen. Bereits das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dem Börsenverein recht gegeben.