Analyse des Schlecker-Urteils Warum die Kinder härter bestraft wurden

Das Urteil hatte viele Beobachter überrascht: Haft für die Schlecker-Kinder, Bewährung für den Firmenpatriarchen. Welcher Vorwurf den Kindern zum Verhängnis wurde – und wo die Revision ansetzten könnte. Eine Analyse.

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Den beiden Schlecker-Kindern wurde der Untreue-Vorwurf zum Verhängnis. Quelle: Getty Images

Stuttgart Viele haben sich beim Schlecker-Urteil erst einmal die Augen gerieben. Der Patriarch Anton Schlecker, der in seinem Drogeriereich immer das letzte Wort hatte, kommt mit zwei Jahren auf Bewährung plus 54.000 Euro Strafe davon. Seine Kinder Lars und Meike erhalten dagegen Haftstrafen von zwei Jahren neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten. Hinter dem Urteil verbergen sich höhere Strafbemessungsmathematik, gewisse Ermessensspielräume und bei den Kindern vor allem der Untreue-Vorwurf. Diesen besonders schwerwiegenden Verurteilungsgrund gibt es nur bei den Kindern, nicht bei Anton Schlecker.

Anton Schlecker

Der Richter sah bei Anton Schlecker nicht das Motiv „Gewinnsucht“, das bei vorsätzlichem Bankrott für den „besonders schweren Fall“ gegeben sein muss. Dadurch verringerte sich das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre für einfachen Bankrott.

In einem zweiten Schritt rechnete der Richter die Wiedergutmachungsbemühungen an. Die Familie hatte 2013 an den Insolvenzverwalter 10,1 Millionen gezahlt und kurz vor Prozessende noch einmal vier Millionen Euro. Der Richter muss das in seinem Urteil berücksichtigen. Er tat dies, indem er die Maximalstrafe um ein Fünftel auf 3,9 Jahre verringerte. Wegen der  der Rechtsform „eingetragener Kaufmann“ haftet Anton Schlecker mit seinem gesamten Privatvermögen.

Wiederum entscheidend für das Strafmaß ist der strafrechtlich relevante Schaden. Um diesen zu bemessen, musste der Zeitpunkt bestimmt werden, ab dem die Angeklagten wussten, dass die Zahlungsunfähigkeit droht. Ab diesem Zeitpunkt sind Vermögensübertragungen nicht mehr zulässig, da sie den Gläubigern zustehen.

Das Gericht entschied sich hier für den 1. Februar 2011, nach Eingang einer Betriebsauswertung für das Jahr 2010,  also ein Jahr vor der Insolvenz. Einige Taten entfielen damit. 

Dennoch schaffte der Angeklagte Anton Schlecker nach Überzeugung der Kammer Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro beiseite, um diese dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen und seiner Familie zukommen zu lassen.

Als Beispiele nannte der Richter etwa Zahlungen überhöhter Stundensätze an die faktisch von seinen Kindern geführte Logistikfirma LDG oder Geldgeschenke an seine Enkelkinder.

Beim tatsächlichen Strafmaß ist die größte Einzeltat entscheidend. Das waren Logistikverträge mit der LDG zu einem überhöhten Stundensatz von 28,50  Euro. Hier war der Einzelschaden ab dem 1. Februar 2011 über 1,2 Millionen Euro.

Bei einer Einzeltat mit einem Schaden von über einer Million wäre eigentlich keine Bewährungsstrafe möglich gewesen. Doch der Richter berücksichtigte die geringe Überschreitung der Millionenschwelle und das Alter des Angeklagten. Strafmildernd wirkte auch, dass Schlecker keine Steuern hinterzogen und auch kein Vermögen ins Ausland geschafft hatte – unterm Strich zwei Jahre.

Darüber hinaus gab es noch 20 weitere Einzeltaten, die aber jeweils unter sechs Monaten zur Folge gehabt hätten. Hier nutzte der Richter seinen Ermessensspielraum und verhängte eine Geldstrafe. Der Richter war also bei der Strafbemessung eher milde, weshalb bislang nicht absehbar ist, dass Anton Schlecker in Revision geht.


Ein verhängnisvoller Vorwurf

Meike und Lars Schlecker

Den Kindern wird im Landesgerichtsurteil der Untreue-Vorwurf zum Verhängnis. Er bezieht sich auf eine Gewinnentnahme von sieben Millionen Euro bei der den Kindern gehörenden Logistikfirma LDG – zwei Tage vor der Insolvenz des Schlecker-Konzerns. Die LDG in der Rechtsform GmbH war für die Belieferung der Schlecker-Läden mit Waren zuständig.

Der Richter stufte Lars und Meike Schlecker als „faktische Geschäftsführer“ ein, obwohl sie auf dem Papier nur die Gesellschafter waren. Die Schlecker-Kinder hätten die wesentlichen Entscheidungen für die Gesellschaft gefällt, so die Begründung des Richters.

Als „faktische Geschäftsführer“, die zudem den Zustand des einzigen Kunden Schlecker kannten, hätten sie die Entnahme nicht tätigen dürfen. Der Richter wertete das als Untreue in einem „besonders schweren Fall“ mit der Maximalstrafe zehn Jahre.

Die spätere Rückzahlung an den Insolvenzverwalter schützt vor Strafe nicht. Der Richter verschob aber wegen der Rückzahlung den Strafrahmen mit der Höchststrafe von bis zu zehn Jahren nach unten auf die Maximalstrafe von fünf Jahre. Für eine Bewährungsstrafe reichte es dennoch nicht.

Den durch die Untreue ermittelte strafrechtlich relevante Schaden ermittelte das Gericht auf über sechs Millionen Euro. Entscheidend ist immer die höchste Einzeltat. Ab einer Million Euro ist eigentlich keine Bewährungsstrafe mehr möglich.

Die größte Einzeltat ist die Untreue durch die Gewinnentnahme von über sechs Millionen Euro, also sehr deutlich über der Grenze von einer Million Euro. Da die Rückzahlung vom Richter als Grund für die Verschiebung des Strafrahmens nach unten genannt wurde, kann sie nicht ein zweites Mal strafmildernd wirken.

Die Revision

Es wird also bei der Revision für die Verteidigung vor allem darum gehen, wie die Bundesrichter die Einstufung als „faktische Geschäftsführer“ bewerten. Für die Verteidiger haben sich Lars und Meike Schlecker nicht stärker ins Geschäft eingemischt, als es Eigentümer einer GmbH tun dürfen. Die Frage ist in jedem Fall nicht einfach zu bewerten.

Zweiter Ansatzpunkt könnte sein, dass sich der strafrechtlich relevante Schaden verringert, wenn die Bundesrichter nicht dem Urteil folgen, nach dem die Angeklagten ab dem 1. Februar 2011 von der drohenden Insolvenz wussten.

Je näher sich dieser Zeitpunkt der Insolvenz Ende Januar 2012 nähert, desto stärker verringert sich der strafrechtlich relevante Schaden. Auch so könnte sich die Freiheitsstrafe noch verringern. Entscheidend ist vor allem der Untreue-Vorwurf: Davon hängt ab, ob den Geschwistern Schlecker das Gefängnis doch noch erspart bleibt.

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