
Was wird Schlecker vorgeworfen?
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beschuldigt Anton Schlecker, vor der Pleite seines Drogerieimperiums in 36 Fällen Geld beiseite geschafft zu haben. Darüber hinaus soll er 2009 und 2010 den Zustand des Konzerns im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht falsche Angaben gemacht haben.
Was droht Schlecker?
Die Ermittler haben Anklage wegen Bankrotts gegen den einstigen Drogerie-König erhoben. In 13 Fällen spricht die Staatsanwaltschaft sogar von besonders schwerem Bankrott. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren.





Wie wahrscheinlich ist eine Verurteilung?
Schleckers Anwalt Norbert Scharf wirft den Staatsanwälten bereits eine Vorverurteilung seines Mandanten vor. „Denn die mit der Anklage aufgeworfenen Fragen betreffen einen umfangreichen, komplexen und rechtlich schwer einzuordnenden Sachverhalt aus der Historie der Firma Schlecker“, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Voreilige Festlegungen würden sich daher verbieten. Tatsächlich ist der Fall rechtlich diffizil und längst nicht so eindeutig, wie ihn die Staatsanwaltschaft derzeit darstellt. Selbst wenn es dereinst ein Urteil gegen Schlecker geben sollte, ist fraglich, ob es auf eine Haftstrafe hinauslaufen würde. „Die Höchststrafe von zehn Jahren Haft für schweren Bankrott wird äußerst selten verhängt“, sagt Insolvenzexperte Andreas Ziegenhagen von der Kanzlei Dentons. Haftstrafen unter zwei Jahren könnten zudem zur Bewährung ausgesetzt werden.
Was ist so schwierig an dem Fall?
„Zum Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens dürfte die Frage werden, ab wann bei Anton Schlecker die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens tatsächlich eingetreten ist“, sagt Experte Ziegenhagen. „Erst ab diesem Zeitpunkt kommen Bankrottstraftaten überhaupt in Betracht.“ Doch die Beurteilung, ab wann ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist, ist alles andere als trivial und dürfte von den Parteien höchst unterschiedlich interpretiert werden. Die Sichtweise hat Einfluss darauf, ob verschiedene Vermögensübertragungen, etwa die Schenkung einer kostspieligen Reise an Schleckers Tochter, als Privatvergnügen oder als Straftat bewertet werden. Zum zeitlichen Faktor kommen weitere Interpretationsfragen.
So hat die Drogeriekette eng mit dem Unternehmen LDG Logistik- und Dienstleistungsgesellschaft mbH zusammen gearbeitet. Gesellschafter der LDG waren Schleckers Kinder Meike und Lars. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass überhöhte Verrechnungspreise von Schlecker an die LDG gezahlt wurden und so gezielt Vermögen verschoben wurde. Die Frage, inwieweit Preise überhöht sind, ist jedoch regelmäßig Gegenstand von Prozessen und dürfte wiederum Gutachter beider Seiten auf den Plan rufen.