Anton Schlecker weist Vorwürfe zurück "Ich war sehr erfolgsverwöhnt“

Erstmals im Schlecker-Prozess äußert sich der Hauptangeklagte Anton Schlecker zu den Vorwürfen der Anklage – und weist sie zurück. Schlecker sei bis zuletzt davon überzeugt gewesen, das Unternehmen fortführen zu können.

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Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker. Quelle: dpa

Im Bankrottprozess gegen Anton Schlecker hat der ehemalige Drogeriemarktunternehmer erstmals persönlich die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

„Ich erinnere mich nicht an Liquiditätsprobleme, die ich für nicht überwindbar gehalten hätte“, las Schlecker am Montag eine schriftlich verfasste Stellungnahme vor. Er habe keine Entscheidung oder Verfügung getroffen, um Gläubiger zu benachteiligen. Er übernehme die unternehmerische Verantwortung. Allerdings betonte Schlecker: „Für mich gab es kein unternehmerisches Scheitern. Ich war sehr erfolgsverwöhnt.“ Er sei bis zuletzt davon überzeugt gewesen, das Unternehmen fortführen zu können.

Schlecker vertrat in seinem gut einstündigen Vortrag die Ansicht, dass Handelspartner und Versicherer sein Unternehmen Anfang 2012 zu früh aufgegeben hätten. Im Januar 2012 habe ein Versicherer den Lieferantenschutz aufgehoben, damit sei das Rad, so Schlecker, zum Stillstand gekommen. Sein Handeln sei nicht von dem Motiv getragen gewesen, Vermögen zu beseitigen, Gläubiger zu benachteiligen oder eine Straftat zu begehen, beteuerte Schlecker.

Entscheidend für den Ausgang des Schlecker-Prozesses ist die Frage des Timings: War tatsächlich erst Anfang 2012 klar, dass das Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr würde bezahlen können? Oder stand das bereits Monate, wenn nicht Jahre früher fest, wie die Staatsanwaltschaft behauptet. Demnach drohte Schlecker bereits Ende 2009 die Zahlungsunfähigkeit.

Vereinfacht lautet die Strategie der Schlecker-Verteidigung: Bis zum großen Knall habe Schlecker das Unglück nicht kommen sehen. Nach dieser Sicht wären alle Vermögensverschiebungen - auch jene an die Familie - legal.

Geldgeschenke und andere Zahlungen, mit denen er vor der Insolvenz Kinder und Enkel unterstützt habe, stünden in keinem Zusammenhang mit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, beschrieb Schlecker am Montag dann auch. So sei die von der Anklage aufgelistete Reise für 50.000 Euro der Kinder als jährliche gemeinsame Familienreise geplant gewesen, die 800.000 Euro für seine vier Enkel habe er erst auf Drängen seiner Familie gegeben und der Einbau einer Alarmanlage im Wert von 267. 000 Euro im Haus seiner Tochter Meike sei eine Reaktion auf die traumatische Erfahrung der Entführung seiner beiden Kinder in den 1990er Jahren gewesen.

Die Schlecker-Insolvenz in Zahlen

Dass Schlecker mit Blick auf seinen unternehmerischen Aufstieg lange dachte, nur er könne das Unternehmen retten, wirkt plausibel. Dass er starrsinnig war, berichten Weggefährten immer wieder. Ob er die Pleite aber nicht doch hat kommen sehen, wird das Gericht an den bislang noch angesetzten 24 Prozesstagen immer wieder auf den Prüfstand stellen.

Mit auf der Anklagebank sitzen seine Frau Christa und seine beiden Kinder Meike und Lars. Bei ihnen geht es um Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellschafter der für Schlecker arbeitenden Logistikgesellschaft LDG, die unter anderem für den Schlecker-Onlineshop zuständig war, wegen Insolvenzverschleppung und Untreue angeklagt. Christa, Meike und Lars Schlecker machten am Montag lediglich persönliche Angaben, äußerten sich aber weder zur Anklage noch zu ihren finanziellen Verhältnissen.

Führende Drogeriemarktketten

Darüber hinaus sind zwei Wirtschaftsprüfer angeklagt. Der Prozess wird am kommenden Montag (20. März) fortgesetzt.

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25 000 Menschen in Deutschland und genau so viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz.

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