Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten in Hüffenhardt, Baden-Württemberg, hat der niederländische Arzneimittel-Versandhändler DocMorris vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht in Mosbach habe dem Unternehmen den Betrieb vorläufig untersagt, teilte eine Justizsprecherin am Mittwoch mit. Es folgte damit einem Antrag des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, der das Gerät als wettbewerbswidrig ansieht. DocMorris argumentiert hingegen, es gehe um legitimen Versandhandel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
YouGov Preis-Leistungs-Sieger 2017: Drogerie, Parfümerie & Schmuck
Diesem Ranking zum Thema Preis-Leistungs-Verhältnis liegen die Ergebnisse aus dem YouGov BrandIndex für Deutschland zu Grunde. YouGov führte im Rahmen dieser täglichen Markenperformance-Messung im Zeitraum vom 01. Februar 2016 bis einschließlich 31. Januar 2017 über 700.000 repräsentative Online-Interviews für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren durch und ließ insgesamt rund 1.000 Marken von ihren jeweiligen Kennern bewerten. Um das wahrgenommene Preis-Leistungs-Verhältnis einer Marke zu ermitteln, wurde den Umfrageteilnehmern folgende Frage gestellt: „Welche Marke steht für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis?“ sowie „Und welche Marke steht für ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis?“.
Der ermittelte Preis-Leistungs-Score kann somit auf einer Skala von -100, sofern alle Markenkenner ein negatives Bewertungsurteil abgeben, bis +100, falls alle Markenkenner ein positives Bewertungsurteil abgeben, liegen.
Unternehmen: Drogerie Müller
Punkte: 23,3
Unternehmen: DocMorris
Punkte: 25,2
Unternehmen: shop-apotheke.com
Punkte: 31,2
Unternehmen: Rossmann
Punkte: 43,6
Unternehmen: dm
Punkte: 53,2
DocMorris verkauft in Hüffenhardt nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dazu geben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat.
Das Gericht sieht den Betrieb als unzulässig an. Allein der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zu einer Bestellung über den Versandhandel, hieß es. Vielmehr erhalte ein Kunde das Medikament - wie in einer Apotheke - direkt. Und ebenfalls wie in einer Apotheke müsse ein Kunde dazu vor Ort in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) sein. Dies seien deutliche Unterschiede zum Versandhandel. „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht“, urteilte das Gericht.
„Wir hatten uns eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft“, teilte DocMorris mit. „Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen“, sagte Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich.
Der Landesapothekerverband begrüßte die Entscheidung indes. „Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage“, sagte Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie rechnet aber damit, dass DocMorris Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlege.