Arbeitskampf im öffentlichen Dienst 7 Dinge , die Flugreisende über den Streik wissen müssen

Massive Warnstreiks im öffentlichen Dienst bringen Teile des deutschen Flugverkehrs zum Erliegen. Was Betroffenen tun können.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Airport stellte den Luftverkehr am Morgen stundenlang komplett ein, weil die Flughafenfeuerwehr die Arbeit niederlegte. Quelle: dpa

Köln Noch haben Ulrich Romaschevski und Anton Schöps die Hoffnung nicht verloren. Gerade haben sie am Check-In-Schalter der Lufthansa in Terminal B des Flughafens Köln/Bonn drei große Pakete abgegeben, jedes 17 Kilometer schwer. Darin: Wichtige Bauteile, die der Zulieferer eines deutschen Autobauers dringend in seinem Werk in Mexiko benötigt.

„Sonst drohen dort die Bänder stillzustehen“, sagt Romaschevski. Ihm gehört eine kleine Transportfirma, Anton Schöps ist sein Kurier. In drei Stunden soll dessen Flieger nach München abheben. Von dort geht es noch am Abend weiter nach Mexiko. Doch auf der Anzeigetafel haben sie schon gesehen, dass eine andere Lufthansa-Maschine eine halbe Stunde vorher nicht abheben wird. „Annulliert“ steht dort – wie bei den meisten anderen Verbindungen. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi befindet sich im Arbeitskampf.

Warum streikt das Flughafenpersonal?

Verdi fordert sechs Prozent mehr Lohn für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst – darunter auch Flughafenpersonal, das gewöhnlich für reibungslosen Ablauf an den großen Airports sorgt. Nicht so am Dienstag. Da streikten Tausende, in Köln und Frankfurt, in München und Bremen.

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt legten die Frauen und Männer an den Sicherheitsschleusen ihre Arbeit nieder. Am Flughafen Köln/Bonn, dem sechsgrößten des Landes, waren es die Feuerwehrleute. Bis zum Nachmittag fielen alleine in Köln Dutzende Flüge aus. Reisende mussten sich bis zum Abend über auf erhebliche Verspätungen einstellen.

Was können Reisende tun, deren Flug im Zuge des Streiks ausfällt?

Während Ulrich Romaschevski und Anton Schöps noch hofften, ihr Flug möge nicht betroffen sein, suchten andere nach Rat. „Fluggäste sollten sich als Erstes informieren, ob die Airline innerhalb von drei Stunden einen Ersatzflug anbietet“, sagt Blagoy Penchev, Reiserechtsexperte beim Internetportal Flightright. Dazu sind sie nämlich verpflichtet.

Nicht selten gelingt das. „Denn Airlines haben oft die Möglichkeit, auf Flugzeuge von Tochterunternehmen oder Charterflieger auszuweichen“, sagt Penchev. Am Dienstag war dies nicht der Fall. Denn da ging in Köln über Stunden gar nichts. Ohne Feuerwehrleute auf Bereitschaft hebt kein Flieger ab.

Welche Pflichten haben die Airlines sonst noch?

„Kunden können einen Tausch verlangen“, sagt Rechtsexperte Penchev. Airlines könnten Flugtickets kostenlos in Bahntickets umwandeln. Auch einen Mietwagen könnten Reisende einfordern.

Doch Penchev warnt: Kunden sollten das nicht selbst in die Hand nehmen. „Bucht man eine Bahnfahrt, die teurer ist als der Flug, muss die Airline die Mehrkosten nicht übernehmen.“ Genauso beim Mietwagen. Penchevs Rat: Immer persönlich vorsprechen.

Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen ergänzt: „Ansprechpartner für Flugpassagiere ist die Airline, bei Pauschalreisen der jeweilige Reiseveranstalter.“ Er empfiehlt, der Fluggesellschaft „per Mail oder Fax“ eine Frist für eine andere Beförderung zu setzen. Verstreicht die, „kann der Reisende sich selbst Ersatz beschaffen und die Kosten in Rechnung stellen“.

Geschäftsreisende sollten aber genau abwägen, ob der Umstieg auf Bahn oder Auto überhaupt sinnvoll sei – „je nachdem, wo ihre geplanten Geschäftstermine stattfinden“, heißt es beim Geschäftsreisebüro BCD Travel. Für den jungen Kurier Schöps ist das am Dienstag keine Option. „Wenn wir auf einen ICE oder das Auto umsteigen, schafft er den Anschluss in München nicht“, sagt Romaschevski.

Gute Nachricht von Verbraucherschützer Lassek: „Betroffene, deren Flug wegen des Streiks gestrichen wurde, können kostenlos stornieren.“

Haben Reisende Anspruch auf ein Hotelzimmer?

Romaschevski hat Glück: Seine Firma sitzt in Niederkassel – nicht mal eine halbe Autostunde vom Flughafen. Andere, die von weiter weg anreisen, müssen aber nicht auf den Kunststoffbänken im Terminal schlafen: „Die Airline muss ihre Kunden auch über Nacht unterbringen“, sagt Penchev.

Am Schalter oder an der Hotline des Reiseanbieters bekommen sie Hilfe. „Wer sich mit Airlines oder Veranstaltern abspricht, sollte nicht auf den Kosten sitzenbleiben.“ Das gilt im Übrigen nach Stunden des Wartens auch für Essen und Trinken: „In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine“, sagt Lassek.

Für viele Reisende am Flughafen Köln/Bonn könnte das ein wichtiger Hinweis sein. Dort hat Verdi einen 24-Stunden-Streik geplant. Erst am Mittwochmorgen um sechs Uhr sollen alle Feuerwehrleute an die Arbeit zurückkehren.

Haben Fluggäste zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung?

Laut Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union: ja. Eigentlich. Denn bei Verspätungen von mehr als drei Stunden wird eine Ausgleichszahlung fällig – je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Die Airlines können sich aber in bestimmten Fällen auf höhere Gewalt berufen. Streiks im öffentlichen Dienst zählen dazu.

„Das gilt aber nur in der unmittelbaren Streikphase“, gibt Penchev zu bedenken. Sollte ich also auch Stunden nach Streikende der Flugverkehr nicht normalisiert haben, „sollten sich Passagiere nicht davor scheuen, Ansprüche geltend zu machen“.

Das ist freilich auch im Interesse von Penchevs Arbeitgebers: Entschädigungen von den Airlines einzuklagen, ist schließlich das Geschäft von Flightright. Bei Fragen können sich Reisende auch an die Verbraucherzentralen wenden.

Die Gewerkschaft lässt streiken, die Airlines müssen zahlen – wie kann das überhaupt sein?

Airlines und Reiseanbieter sehen sich als Opfer: Der Arbeitskampf werde auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen – zahlen müssten die verärgerten Kunden trotzdem. Bettina Volkens, Personalvorstand der Lufthansa, forderte deshalb „klare Regeln für Streik- und Arbeitskampfmaßnahmen“.

„Das Streikrecht ist verfassungsrechtlich abgesichert“, wendet Penchev ein. „Gewerkschaften dürfen nicht dafür zahlen müssen, wenn sie dieses Recht wahrnehmen“. Peter Lassek von der Verbraucherzentrale fügt an: „Ansprüche wie kostenloser Rücktritt und Ersatzbeförderung gelten verschuldensunabhängig.“

Eine volle Streikkasse braucht Verdi ohnehin für anderes: das Streikgeld. All jenen Feuerwehrleuten, Sicherheitsbeauftragten und Gepäckabfertigern, die im Namen der Gewerkschaft in den Ausstand treten, zahlt Verdi Ersatz für entgangenen Arbeitslohn.

Sind die Probleme am Mittwoch ausgestanden?

„Aktuell sieht es nicht danach aus, dass es zu großflächigen Behinderungen kommen wird“, sagt Verbraucherschützer Lassek. Zwar soll es auch in den kommenden Tagen Warnstreiks geben. Dann aber vorrangig bei Kitas, Nahverkehr und der Müllabfuhr.

Ausgestanden ist der Tarifkonflikt damit aber noch nicht. Am Wochenende steht die dritte Verhandlungsrunde an. Sollte „keine Einigung mit den öffentlichen Arbeitgebern des Bundes und der Kommunen erzielt werden, muss mit einer Ausweitung der Warnstreiks in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes gerechnet werden“, teilt ein Verdi-Sprecher auf Anfrage mit. „Dazu gehören auch die Flughäfen.“

Unternehmer Ulrich Romaschevski wird das aufmerksam verfolgen. Ob seine Eillieferung in Mexiko ankommen würde, hing am Dienstag nicht nur von den Feuerwehrleuten in Köln ab. In München, das hatte Anton Schöps gelesen, streike offenbar die Gepäckabfertigung. „Was hilft es, wenn mein Mitarbeiter im Flieger ist, das Gepäck aber nicht?“, fragte Romaschevski besorgt. „Für unser Geschäft ist das natürlich schädlich.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%