Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Schlecker und weitere Beschuldigte wegen möglicher Insolvenzdelikte. Sie haben ihn bisher in Schutz genommen.
Geiwitz: Das wird immer falsch dargestellt. Ich verteidige Anton Schlecker nicht, ich gebe nur wieder, was die bisherigen Erkenntnisse der Insolvenzverwaltung sind. Er war sicher beratungsresistent. Aber wenn man frühere Vermögenswerte betrachtet, hat er das meiste Geld durch die Insolvenz verloren. Und: Er hat auch sehr viel Geld in die Firma gesteckt, als es schon bergab ging. So viel Unternehmertum muss man erst einmal zeigen. Auf der anderen Seite gibt es Rechtshandlungen der Familie Schlecker, die ich in hohem Maße kritisch sehe. Unrechtmäßig übertragene Gelder werde ich rigoros zurückfordern.
Worum geht es dabei?
Geiwitz: Es geht um eine Reihe von Vermögensübertragungen an Familienangehörige in den vergangenen Jahren. Ich mache keine Angaben zur strafrechtlichen Relevanz, aber einige Immobilien oder die entsprechenden Gegenwerte sind eindeutig zurückzugeben. Dabei geht es um Summen in Millionenhöhe. Dann gibt es strittige Dinge, die sich für einen Vergleich eignen. Sofern es keine Einigung gibt, müssen sich Gerichte damit befassen.
Schneider: Unabhängig von Schlecker: Wir haben nur beschränkte Ermittlungsmöglichkeiten. Wenn insolvenzrechtlich etwas zur Vermögensmasse gehört, sind wir verpflichtet, es uns zu holen, und das tun wir auch. Wir können dem Schuldner aber nicht unters Kopfkissen gucken.
Zuletzt sorgten Gehaltszahlungen von monatlich 60.000 Euro an Christa Schlecker für Schlagzeilen. Werden Sie dieses Geld zurückfordern?
Geiwitz: Wir müssen nach rationalen Kriterien prüfen, ob die Zahlungen angemessen waren und welche Chancen wir vor Gericht hätten, eine solche Forderung geltend zu machen. Ich bin da skeptisch. Frau Schlecker hatte eine Top-Managementfunktion im Konzern, sie war für das gesamte Personal verantwortlich. Sie und ihr Mann waren die wichtigsten Führungskräfte. Wenn Sie Vorstandsgehälter in Unternehmen vergleichbarer Größe betrachten, bewegt sich die Summe eher im unteren Bereich. Bei der Beurteilung kann ich nicht mit moralischen Werten argumentieren. Es geht um rein sachliche Kriterien.
Schneider: Die öffentliche Empörung halte ich auch für unangemessen.
Wie lange steht der Unternehmer Anton Schlecker unter Ihrer Aufsicht?
Geiwitz: Für Anton Schlecker gilt das Gleiche wie für jeden anderen Privatschuldner: Er hat eine Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. In dieser Zeit muss ein Schuldner sein Vermögen offenlegen, sich um eine Beschäftigung bemühen und mit den Gläubigern kooperieren. In dieser Phase werden wir Anton Schlecker begleiten.