
Der japanische Sportartikelhersteller Asics könnte durch Beschränkungen beim Verkauf seiner Produkte im Internet gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen. "Wir führen ein Verfahren, in dem wir uns Umstellungen der Lieferbedingungen bei Asics anschauen", sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der "Financial Times Deutschland".
"Dabei spielen auch Beschränkungen im Online-Handel eine Rolle", sagte der Sprecher weiter. Das Kartellamt untersucht, wie diese sich auf den Wettbewerb auswirken. Es lasse sich noch nicht absehen, wie lange das Verfahren andauern werde.





Gegen andere Hersteller von Sportartikeln wie Nike und Adidas lägen Beschwerden vor, fügte der Sprecher hinzu. Bislang sei in diesen Fällen aber kein Verfahren eingeleitet worden.
Der "Financial Times Deutschland" zufolge beliefern einige Branchengrößen Händler nicht mehr, die ihre Produkte über Plattformen wie Amazon oder Ebay verkaufen. Adidas-Chef Herbert Hainer hatte erklärt, Adidas lege Wert auf den Verkauf seiner Produkte durch den Fachhandel. "Unsere neuen E-Commerce Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Darstellung von Adidas und Reebok im Sportartikelumfeld immer in optimaler Weise erfolgt", erklärte eine Adidas-Sprecherin. "Nike hat europaweit eine Vertriebsstrategie, die es nur autorisierten Händlern erlaubt, Nike-Produkte anzubieten", erklärte ein Sprecher des US-Riesen.
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Von Asics war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.