Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet Ist das der Startschuss für die große Pleitewelle?

Ein Schild weist auf ein geschlossenes Cafe im Flughafen Leipzig/Halle hin. Quelle: dpa

Ab Mai müssen Unternehmenschefs bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig Insolvenzantrag stellen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen sollen gestrichen werden.

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Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist trotz der Corona-Rezession 2020 auf den tiefsten Stand seit rund 21 Jahren gesunken. Die Amtsgerichte meldeten 15.841 Unternehmensinsolvenzen und damit 15,5 Prozent weniger als 2019, teilte jüngst das Statistische Bundesamt mit.

„Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999“. Grund für die – nur auf den ersten Blick positive - Entwicklung ist die wegen der Virus-Pandemie ausgesetzte Insolvenzantragspflicht.

Im vergangenen Frühjahr hatte die Bundesregierung den Chefs pandemiegeschädigter Firmen erlaubt, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Ursprünglich sollten die Corona-Erleichterungen nur bis Herbst gelten. Doch dann wurde die Rückkehr zur Insolvenznormalität auf Ende 2020 vertagt, später auf den 1. Februar 2021 verschoben und schließlich auf den 1. Mai, wenn auch nur noch für Unternehmen, die auf Auszahlungen aus den Hilfsprogrammen warten. Allein, derlei juristische Finessen dürften von vielen Geschäftsführern bislang übersehen werden.



„Schon in den vergangenen Monaten galten die Ausnahmeregelungen nur noch für einen eng eingegrenzten Kreis von Unternehmen“, sagt Tillmann Peeters, Geschäftsführer der Sanierungsberatung Falkensteg. „Trotzdem ist die Wahrnehmung in weiten Teilen der Wirtschaft eine ganz andere: Viele Unternehmer gehen davon aus, sie bräuchten momentan keine Insolvenz anmelden“, so Peeters. Die Folge: Anträge sind rar, notwendige Restrukturierungen werden auf die lange Bank geschoben. „Momentan ist es gespenstisch ruhig im Markt“, konstatiert Peeters.

Mit dem für Anfang Mai geplanten Ende der Ausnahmeregelungen dürfte die Lage zumindest klarer werden. Doch werden im kommenden Monat sofort auch die Insolvenzzahlen nach oben schnellen? 

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Insolvenzexperten sind skeptisch: „Ich glaube nicht, dass die große Welle losbricht, sobald die normalen Antragspflichten wieder gelten“, sagt etwa der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Dirk Andres von der Sanierungs- und Insolvenzkanzlei AndresPartner. „Es gibt immer noch zahlreiche Hilfsprogramme und Unterstützungsmaßnahmen wie die Kurzarbeit, die viele Unternehmen über Wasser halten“, sagt Volker Hees. Der Partner der Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs berät Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsleiter in Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts. Viele Unternehmen befänden sich „derzeit noch in einer Art Winterschlaf“, so Hees. „Erst wenn Firmen aus stark betroffenen Wirtschaftszweigen wie der Hotellerie, der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche ihre Geschäft wieder hochfahren – und damit auch ihre Kostenbasis steigt – wird sich zeigen, welche Unternehmen langfristig eine Chance haben.“ Auch Hees ist daher überzeugt, dass es „nicht sofort einen sprunghaften Anstieg der Insolvenzzahlen“ geben wird, „nur weil demnächst die Ausnahmeregelungen zur Antragspflicht wegfallen.“

Wobei in der Politik erneut darüber diskutiert wird, ob die Ausnahmen nicht doch weiter verlängert werden sollten. „Nach derzeitigem Stand ist eine Verlängerung der Aussetzungsregelungen über den 30. April 2021 hinaus nicht geplant“, heißt es zwar beim Bundesjustizministerium. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag jedoch, er plädiere für eine Verlängerung der Regelung „um einen, besser zwei Monate“.  Zeitlich wird ein Verlängerungsbeschluss vor Mai allerdings schwierig. Wenn in der ersten Sitzungswoche des Bundestages im Mai eine Verlängerung beschlossen würde, könne die Antragspflicht rückwirkend wieder ausgesetzt werden, schlug Fechner vor – und erntete postwendend Kritik. 

„Dass man die Insolvenzantragspflicht rückwirkend wieder außer Kraft setzen könnte, ist eine naive Vorstellung", sagte der Insolvenzverwalter Lucas Flöther, der auch Vorsitzender des Gravenbrucher Kreises führender Insolvenzexperten ist. „Wenn ein Unternehmen Anfang Mai den Antrag stellen muss, verlangen Lieferanten sofort Vorkasse, Kunden springen ab und Mitarbeiter kündigen. Der Schaden lässt sich dann nicht mehr revidieren.“

Auch der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), wies die Überlegungen zu einer weiteren Verlängerung der Ausnahmeregelungen zurück. „Mit einer Aussetzung darf man nicht leichtfertig umgehen, da damit spiegelbildlich immer auch eine Verkürzung von Gläubigerrechten verbunden ist“, sagte Luczak dem „Handelsblatt“. „Angesichts wiederholter Aussetzungen, die die fortschreitende Pandemie seit dem Frühjahr 2020 erforderlich gemacht hat, brauchen die Unternehmen nun wieder mehr Rechtsklarheit.“ Dies gelte für Schuldner wie für Gläubiger.

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Ähnlich argumentiert Falkensteg-Partner Peeters: „Die Rückkehr zu klaren Insolvenzregeln ist zwingend notwendig.“ Die Gefahr sei groß, dass jetzt viele Insolvenzen verschleppt werden. „Das birgt nicht nur Haftungsrisiken für die Geschäftsführer, sondern erschwert auch die Rettung der Unternehmen“, so Peeters. Zudem stelle sich die Frage, was eine weitere Verlängerung der Aussetzung der Antragspflicht um wenige Wochen eigentlich bringen soll? „Corona wird dann nicht vorbei sein“, betont Insolvenzverwalter Andres. Und das Grundproblem lasse sich mit Ausnahmeregelungen im Insolvenzrecht ohnehin nicht lösen. Andres: „Wir müssen die Pandemie schnell in den Griff bekommen, um zu verhindern, dass weitere Unternehmen in Bedrängnis geraten.“

Mehr zum Thema: Das sind die führenden Insolvenzkanzleien in Deutschland.

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