Berlin Gericht weist Klagen gegen „Dresdner Bahn“ ab

Viele Jahre wurde um den Wiederaufbau der „Dresdner Bahn“ in Berlin gestritten. Tunnel oder oberirdische Gleise in Lichtenrade? Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden.

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Am Berliner Südkreuz soll die geplante Strecke der „Dresdner Bahn“ beginnen. Quelle: dpa

Leipzig Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen ein Teilstück der „Dresdner Bahn“ in Berlin abgewiesen. Die Planungen litten nicht unter gravierenden Fehlern, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 3 A 1.16).

Mehrere Anwohner und die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie bemängelten vor allem den Lärmschutz an der Strecke in Berlin-Lichtenrade und forderten einen Tunnel statt der geplanten zwei oberirdischen Gleise.

Am Lärmschutzkonzept hatte das Bundesverwaltungsgericht jedoch nichts auszusetzen. Der Schutz der Anwohner sei in ausreichendem Maße gewährleistet. Die Grenzwerte gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung würden tagsüber auf allen Grundstücken an der Strecke eingehalten. Nachts gelte das für 99,5 Prozent der Anlieger. Die Kläger hatten bemängelt, dass unpassende und veraltete Berechnungen angestellt worden seien. Das sahen die Richter nicht so.

Auch die Prognosen zum Zugverkehr auf der Strecke seien nicht zu beanstanden, erklärte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp. „Für die Befürchtung, auf der Strecke könne wesentlich mehr Zugverkehr abgewickelt werden, haben die Kläger keine genügenden Anhaltspunkte aufgezeigt.“

Fahrzeit verkürzt sich auf 80 Minuten

Einer der größten Streitpunkte zwischen den Klägern und der Bahn sowie dem Eisenbahnbundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde war der von den Anwohnern geforderte Tunnel. Die Kläger hatten in der Verhandlung argumentiert, wegen eines strikt vorgegebenen Kostenrahmens habe es eine Vorfestlegung gegen einen Tunnel gegeben.

Das konnte das Gericht nicht erkennen. Vor- und Nachteile seien sehr wohl abgewogen worden. Dass das EBA die um ein Mehrfaches höheren Kosten für einen Tunnel am Ende als ausschlaggebend gewertet habe, sei nicht zu beanstanden.

Die „Dresdner Bahn“ ist auf Berliner Gebiet insgesamt rund 16 Kilometer lang und reicht von Südkreuz bis Blankenfelde. Die Planer haben den Wiederaufbau der nach dem Zweiten Weltkrieg gekappten Strecke in drei Abschnitte geteilt. Die Deutsche Bahn hatte angekündigt, dass bei grünem Licht vom Bundesverwaltungsgericht mit dem Bau des 2,4 Kilometer langen Abschnittes in Lichtenrade im Oktober begonnen werden könne.

Die Bahn begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Sie bot Interessierten an, sich über den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt Lichtenrade zu informieren. Die Strecke soll bis Mitte des nächsten Jahrzehntes ausgebaut werden, um die Fahrzeit zwischen den Hauptbahnhöfen von Berlin und Dresden auf 80 Minuten zu verkürzen.

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