BGH-Entscheid Apotheken dürfen weiter Einzelmedikamente importieren

Für Patienten mit seltenen Krankheiten sind sie lebenswichtig: Einzelimporte von Medikamenten. Apotheken dürfen sie auch künftig einzeln einführen.

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Apotheken dürfen teure Medikamente für seltene Krankheiten weiter einzeln importieren. Quelle: dpa

München Im deutschen Apothekenmarkt ist es nur eine Nische – doch zum Beispiel für Menschen mit einer seltenen Krankheit eine wichtige: Der Einzelimport von Medikamenten aus dem Ausland.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Medikamente nicht unter die deutsche Arzeimittelpreisverordnung fallen. Spezialisten wie die Münchener ilapo können nun an ihrem Geschäftsmodell festhalten.

Eine Ärztin in Dresden hatte 2013 einer mittlerweile verstorbenen Patientin das Krebsmedikament Kadcyla verordnet, das in Deutschland erst ein Jahr später auf den Markt kam. Die Apotheke importierte das Arzneimittel daher über ilapo.

Die Münchener verlangten für die sechs Packungen je 10 500 Euro. Die Kasse hielt den Preis für nicht gerechtfertigt und klagte. Die Apotheke und ihr Lieferant seien an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Diese sieht Festzuschläge von 70 Cent und und einen gut dreiprozentigen Aufschlag für die Apotheke vor, der allerdings bei 37,80 Euro gedeckelt ist.

Vor dem Landgericht Dresden siegte die Versicherung. Ilapo hätte auf ihren Einkaufspreis nur die in Deutschland zulässigen Aufschläge erheben dürfen, urteilten die Richter. Die Apotheke wurde zur Rückzahlung von 15 000 Euro plus Zinsen verurteilt.

Das Oberlandesgericht kassierte das Urteil. Allein in Deutschland zugelassene Arzneimittel seien von der Arzneimittelpreisverordnung erfasst. Die gesetzlichen Spannen seien bei Einzelimporten unauskömmlich, schließlich sei der Aufwand für den Import erheblich größer, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision der Klägerin nun zurück (VIII ZR 135/17). „Der BGH hat heute nicht nur im Sinne der Apotheken und Importeure von Medikamenten entschieden, sondern vor allem auch für Patienten, die an seltenen und-oder schweren Krankheiten leiden“, sagte ilapo-Geschäftsführerin Sabine Fuchsberger-Paukert. Der Import-Spezialist ging aus der traditionsreichen Ludwigs-Apotheke in München hervor.

Für die etwa zehn Einzelimporteure von internationalen Arzneimitteln in Deutschland ging es bei der Klage um viel. Ihr Geschäft basiert auf Paragraf 73 des Arzneimittelgesetzes.

Absatz 3 erlaubt Apotheken die Bestellung von Medikamenten aus dem Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind, für einzelne Personen in geringer Menge, wenn hierzulande vergleichbare Arzneimittel nicht zur Verfügung stehen. Für die etablierten Großhändler wie Sanacorp oder Noweda lohnt sich die Bestellung teils exotischer Medikamente in Einzelpackungen nicht, so bildete sich die Nische der Einzelimporteure.

Ein Medikament, das extra importiert wird, kostet hierzulande dann im Schnitt etwa doppelt so viel wie im Ursprungsland. Schließlich müssen einige Medikamente zum Beispiel gekühlt verschickt werden.  

Gefragt sind zum Beispiel Medikamente für seltene Krankheiten, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. So brauchen Patienten mit dem Gendefekt Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit) das Medikament Trientine. Nur wenige Menschen benötigen dieses Medikament – diese aber dringend.

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