BGH setzt Verfahren aus Streit um „Öko-Test“-Label geht zum EuGH

Enttäuschung bei „Öko-Test“, Zufriedenheit bei den beklagten Händlern: Der Bundesgerichtshof urteilt zunächst nicht im Markenrechtstreit um das „Öko-Test“-Label. Er lässt Luxemburg den Vortritt.

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Der BGH verhandelte zur Werbung mit dem Öko-Test-Siegel. Für seine Entscheidung lässt es der Senat aber auf den Richterspruch aus Brüssel ankommen. Quelle: dpa

Karlsruhe Im Markenrechtstreit um das „Öko-Test“-Label wartet der Bundesgerichtshof (BGH) auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Wie die höchsten deutschen Zivilrichter am Donnerstag mitteilten, haben sie das Verfahren ausgesetzt. Die Zeitschrift „Öko-Test“ hat die Versandhändler Otto und Baur wegen unlauterer Werbung verklagt (Az: I ZR 173/16 und 174/16). In beiden Fällen wurde mit einem „Öko-Test“-Label geworben, obwohl die abgebildete Ware nicht getestet wurde. Auch wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abwichen, sah „Öko-Test“ sein Markenrecht verletzt.

Das Magazin hat die Versandhändler auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt über 4.500 Euro verklagt und damit beim Kammergericht Berlin Recht bekommen. Dagegen haben Otto und Baur Revisionen vor dem BGH eingelegt. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wies ihr Anwalt am Donnerstag eine missbräuchliche Markenausnutzung zurück. Mit dem Hinweis auf das Testergebnis habe man lediglich den Verbraucher informieren wollen. „Das kann nicht unredlich sein.“

Der Kläger-Anwalt warf den Händlern hingegen vor, sich des guten Rufs der Marke „Öko-Test“ zu bedienen, ohne eine eigene wirtschaftliche Leistung dafür zu erbringen.

Alle Seiten warten nun gespannt auf die EuGH-Entscheidung (im Verfahren C-690/17). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat dem EuGH einen ähnlichen Fall vorgelegt. Dabei geht es um eine aus Sicht von „Öko-Test“ missbräuchliche Nutzung des Labels für Zahnpasta, bei der die Rezeptur im Vergleich zur getesteten Paste verändert wurde. Laut BGH sind die vorgelegten Fragen des OLG auch für die beiden in Karlsruhe verhandelten Fälle erheblich.

„Öko-Test“-Chefredakteur Jürgen Stellpflug äußerte sich enttäuscht. Er hatte gehofft, dass der BGH mit einem Urteil dem „wachsenden Label-Missbrauch einen Riegel vorschiebt“. Nun gebe es möglicherweise erst in zwei Jahren Rechtssicherheit. Der Otto-Anwalt hatte hingegen schon in der BGH-Verhandlung auf Aussetzung plädiert, um die EuGH-Entscheidung abzuwarten.

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