
Ein Name, zwei Unternehmen: Die Bekleidungshäuser namens Peek & Cloppenburg, kurz P&C, gibt es - ähnlich wie Aldi Süd und Nord - zweimal in Deutschland. Und das schon seit mehr als 100 Jahren. Nach einer langen Phase der Zusammenarbeit und friedlicher Koexistenz beharken sich die beiden Unternehmen jedoch seit einigen Jahren vor Gericht, weil sie nicht mehr miteinander verwechselt werden wollen. Die Namensgleichheit wurde immer wieder zum Problem. Die Hamburger Firma, die sich selbst als gediegen einschätzt, sieht sich Werbeangriffen des jung und dynamisch auftretenden Namensvetters aus Düsseldorf ausgesetzt und ist im Herbst vergangenen Jahres gegen ihn vor Gericht gezogen.





Das Düsseldorfer Bekleidungshaus unter der Leitung von Harro Uwe Cloppenburg warb in überregionalen Zeitungen und Modezeitschriften für seine Artikel. Unter dem Firmennamen stand zu lesen, dass diese Angebote nur in Läden des Düsseldorfer Unternehmens zu haben seien, die überwiegend im Süden, Westen und in der Mitte Deutschlands liegen. Peek & Cloppenburg aus Hamburg, unter der Leitung von James Cloppenburg, sah darin trotzdem eine Verletzung der Übereinkunft beider Häuser, da die Leser diese Unterscheidung nicht treffen könnten. Immer wieder fragten Kunden nach Kleidungsstücken aus der Düsseldorfer Werbung. "Das schadet dem Unternehmen", sagte der Klagevertreter.
Die Übereinkunft der beiden Unternehmen schreibt fest, dass sie nicht in das Gebiet des jeweils anderen eindringen. Die Hamburger forderten deshalb einen Werbestopp beziehungsweise klare Hinweise darauf, dass diese Angebote nur in den Düsseldorfer Filialen gelten.
Das sehen die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe jedoch nicht so und entschieden heute: P&C aus Düsseldorf darf deutschlandweit werben - auch in jenen Regionen, in denen die Hamburger ihre Filialen haben.