Billigflieger Beim Startgewicht geschummelt – Ryanair muss Gebühren nachzahlen

Der irische Billigflieger hatte das Startgewicht seiner Flugzeuge zu niedrig angegeben. Die Deutsche Flugsicherung fordert nun eine Gebührennachzahlung.

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Die irische Billig-Airline hatte, um Gebühren zu sparen, stets ein zu niedriges Gewicht seiner Flugzeuge angegeben. Quelle: AP

Kassel, Langen Die Fluggesellschaft Ryanair muss der Deutschen Flugsicherung endgültig eine knappe halbe Million Euro zahlen, weil sie es beim Startgewicht ihrer Flugzeuge nicht so genau genommen hat. Um die jeweils niedrigsten Start- und Landegebühren zu zahlen, hatten die Iren für ihre Flüge mit dem Einheitstyp Boeing 737-800 stets das niedrigste mögliche Startgewicht von 67 Tonnen angemeldet. Kontrollen des Luftfahrtbundesamtes im Jahr 2012 hatten bei Flügen zu weiter entfernten Zielen aber deutlich höhere Gewichte ergeben.

Die Flugsicherung setzte daraufhin die Gebühren für alle Flüge seit 2009 auf der Grundlage eines Höchstgewichts von 75 Tonnen neu fest und forderte eine halbe Million Euro nach. Ryanair zahlte nur unter Vorbehalt und klagte – ohne Erfolg, wie die Justiz nun am Freitag bestätigte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ eine Berufung gegen die Entscheidung aus der ersten Instanz nicht zu, und die entsprechenden Bescheide wurden rechtskräftig.

Die Flugsicherung sieht sich im Einklang mit internationalen Luftverkehrsvorschriften, nun nur noch den jeweils höchstmöglichen Wert des Startgewichts anzusetzen. Diese Auffassung teilten auch die Gerichte. Eine individuelle Bestimmung des Startgewichts sei ebenso wie eine Durchschnittsberechnung nicht vorgesehen.

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