Billigflieger EU-Gericht weist Ryanair-Klage gegen Staatshilfe für Air France und SAS ab

Der Billigflieger ist mit seinen Klagen gegen Staatshilfen für Air France und SAS in erster Instanz gescheitert. Ryanair will Widerspruch einlegen.

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Der Billigflieger sieht den fairen Wettbewerb in der europäischen Luftfahrt durch die Staatshilfen gestört. Quelle: Reuters

Das EU-Gericht hat in erster Instanz Klagen von Ryanair gegen staatliche Finanzhilfen für die Konkurrenten Air France und SAS in der Coronakrise zurückgewiesen. Die Regeln Frankreichs und Schwedens zur Unterstützung von Unternehmen gegen die Folgen der Pandemie seien EU-rechtskonform, erklärte das Gericht der Europäischen Union (EU) am Mittwoch in Luxemburg.

Sie seien „angemessen, durch die Covid-Pandemie verursachte wirtschaftliche Schäden auszugleichen und stellen keine Diskriminierung dar.“ Ryanair hat in Luxemburg insgesamt 16 Klagen gegen Staatshilfen für Airlines eingelegt, darunter auch gegen das milliardenschwere Hilfspaket für die Lufthansa. Der Billigflieger aus Irland hält die Hilfe für rechtswidrig.

In diesen ersten, vom EU-Gericht verhandelten Klagen ging es um die Verschiebung von Steuerzahlungen bei Air France und Kreditgarantien Schwedens für Scandinavian Airlines (SAS). Ryanair argumentierte, diese seien ein Rechtsverstoß, weil nur Airlines mit Fluglizenzen des jeweiligen Landes sie beantragen könnten. Das widerspreche dem europäischen Binnenmarkt.

Gegen das erstinstanzliche Urteil will der Billigflieger Widerspruch einlegen, so dass letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss. Insgesamt seien schon mehr als 30 Milliarden Euro diskriminierender Subventionen an Fluggesellschaften geflossen.

Das werde den fairen Wettbewerb in der europäischen Luftfahrt stören und verschaffe den chronisch ineffizienten traditionellen Airlines einen Vorteil gegenüber der billigeren Konkurrenz. Ryanair selbst hatte allerdings auch Geld mit Unterstützung eines britischen Corona-Hilfsprogramms aufgenommen.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr Sonderregeln für Staatsbeihilfen zur Abwehr wirtschaftlicher Folgeschäden der Pandemie genehmigt. Die Klage von Ryanair war die erste gegen staatliche Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Bis zu einem Urteil der EuGH dürften einige Jahre vergehen.

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