Billigflieger Ryanair erkennt Streiks als Entschädigungsgrund an

Der Billigflieger hatte die Ansicht vertreten, das Streiks nicht von den Fluggesellschaften vertreten werden müssen. Ein Flugrechtsportal sieht das anders.

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Der Billigflieger wird von mehreren hundert Passagieren verklagt. Quelle: dpa

Hamburg/Frankfurt Die irische Fluggesellschaft Ryanair leistet einzelnen Passagieren Entschädigungen, die nach Streiks nicht rechtzeitig an ihr Ziel gekommen sind. Die Hamburger Justiz bestätigte am Montag entsprechende Informationen des Flugrechtsportals Flightright.

In mindestens fünf Verfahren habe Ryanair die Forderungen der Kläger anerkannt, erklärte ein Justizsprecher auf Anfrage. Das Amtsgericht Hamburg habe daraufhin den Sachverhalt nicht mehr weiter überprüft. Ryanair selbst wollte sich zu den laufenden Verfahren nicht äußern.

Bislang hatten sich die Iren darauf berufen, dass Streiks laut EU-Fluggastverordnung nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten seien und Passagiere daher auch nicht entschädigt werden müssten. Flightright sieht das anders: „Die Airline hat den Arbeitskampf durch jahrelanges Lohndumping und fragwürdige Arbeitsbedingungen selbst heraufbeschworen und hätte eine Eskalation verhindern können.“ Man habe für mehrere hundert Passagiere an deutschen Gerichten Klage eingereicht.

Der Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice hielt der Airline taktisches Verhalten vor. Ryanair wolle durch die Anerkennung der Ansprüche vermeiden, dass die Hamburger Richter die Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof geben. „Auch die Airline scheint zu erwarten, dass der EuGH die Ansprüche als gültig bewertet und in dem Streik keinen außergewöhnlichen Umstand sieht. Ein Urteil des EuGHs hätte bedeutet, dass die Airline gezwungen wäre, alle Streik-Fälle zu entschädigen“, erklärte de Felice laut einer Mitteilung.

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