Braas Monier und Standard Industries Kampf ums Dach endet vor Gericht

Der Dachpfannenhersteller Braas Monier will sich möglichst teuer verkaufen. Um den Preis für seine Übernahme durch einen US-Konzern hochzutreiben, will er Aktien verschenken. Die Amerikaner ziehen dagegen vor Gericht.

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Der Dachpfannenhersteller Braas Monier hält den Übernahmepreis, den Standard Industries bietet, für zu gering. Quelle: dpa

Luxemburg/Oberursel Es geht um die Dächer Europas. Zwei große Hersteller von Dachziegeln und Dachbedeckungen stehen sich in einem harten Übernahmekampf gegenüber: Vor einem Luxemburger Gericht, vertreten durch Holdinggesellschaften. Auf der einen Seite der US-Baustoffkonzern Standard Industries aus New York, auf der anderen die im hessischen Oberursel verwurzelte Gruppe Braas Monier. Diese will die Übernahme des Unternehmens durch die Amerikaner zu einem Preis von 25 Euro pro Aktie verhindern.

Zu wenig, meinte man bei Braas Monier und riet den Gesellschaftern ab, sich auf diese Offerte einzulassen. Mit etwa 1,9 Milliarden Euro sei das Unternehmen zu gering bewertet. Synergieeffekte, die sich bei einem Zusammenschluss ergäben, seien nicht eingerechnet worden. Braas Monier schlug mit einer Gratis-Kapitalerhöhung zurück: Jeder Aktionär bekam für jeweils zehn Aktien eine Aktie geschenkt.

Einschließlich einer Zusatzdividende müsste Standard Industries dann für zehn Prozent Aktien auch mehr zahlen: Umgerechnet auf die bisherigen Anteile etwa 28 statt 25 Euro. Die Amerikaner halten die geschenkten Aktien schlicht für illegal: „Wenn das erlaubt ist, dann kann der Gekaufte selbst den Preis bestimmen, den der Käufer zahlen muss.“

Verschiedene Welten treffen in diesem Übernahmekampf aufeinander. Das liegt nicht nur daran, dass Braas Monier auf das geneigte Dach setzt, während Standard Industries unter anderem mit dem Dachfolienhersteller Icopal den Markt der Flachdächer abdeckt. Hier kollidieren auch juristische Welten: Bei Braas Monier meint man, dass das eigene Vorgehen zwar in Deutschland illegal wäre, in den USA – und auch in Luxemburg – aber nicht.

Das sehen die Anwälte von Standard Industries ganz anders, die unter anderem auf europäisches und insbesondere französisches Recht verweisen: Das einseitige Hochtreiben des Preises durch die Ausgabe neuer kostenloser Aktien sei auch im Großherzogtum „eine unzulässige Verteidigungsmaßnahme“.


„Wir sind nicht gegen die Übernahme, wir sind gegen den Preis“

Rudolf Braas hatte 1954 im ersten Stammwerk in Heusenstamm südlich von Offenburg die maschinell herstellbare „Frankfurter Pfanne“ erfunden. Dieser Dachstein aus Beton war billiger als ein aus Ton gebrannter Dachziegel. Mehr als 15 Milliarden dieser Dachsteine hat Braas mittlerweile produziert – die „Frankfurter Pfanne“ verbreitete sich nicht nur in Deutschland von Dach zu Dach, sie wurde auch weltweit zu einem Erfolgs-Baustein von Braas.

Im vergangenen Jahr machte die gesamte, mittlerweile breiter aufgestellte Braas-Monier-Gruppe mit 7700 Mitarbeitern in 37 Ländern einen Umsatz von knapp 1,3 Milliarden Euro. Mit 7200 Mitarbeitern und einem Umsatz von 3,4 Milliarden Euro, davon 75 Prozent in Nordamerika, tritt Standard Industries an. Gemeinsam wären die beiden der größte Akteur auf den europäischen Dächern und auch weltweit einer der großen.

Schon jetzt kontrollieren die Amerikaner einen Anteil von 40 Prozent am Kapital von Braas Monier. 15 Prozent liegen bei Finanzinvestoren, 45 Prozent sind im Streubesitz. Deswegen gehen beide Seiten davon aus, dass die Übernahme letztlich doch kommt. „Wir sind nicht gegen die Übernahme, wir sind gegen den Preis“, heißt es bei Braas.

Dort ist man verärgert darüber, dass Standard Industries zu keinerlei Preisverhandlungen bereit sei. Stimmt nicht, heißt es wiederum bei Standard. Vielmehr wolle Braas nicht reden. So geht das hin und her. Nun warten beide Seiten gespannt ab, ob eine Einstweilige Verfügung gegen die kostenlosen Aktien, die Standard Industries erwirkt hat und gegen die Braas Monier Beschwerde eingelegt hat, vom Luxemburger Tribunal d'Arrondissement bestätigt wird. Eine Anhörung ist für diesen Mittwoch angesetzt. Die Angebotsfrist läuft bis zum 23. Dezember. Spätestens dann ist klar, welche Bescherung gefeiert werden kann.

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