Bundesfinanzministerium Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel ab 2019

Neues Gesetz gegen Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel Quelle: dpa

Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel erarbeitet. Für Amazon, Ebay und andere Plattformbetreiber könnte das schwerwiegende Folgen haben.

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Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung im Online-Handel erarbeitet und stimmt ihn bereits  mit den anderen Ressorts ab. Bis Juli oder August will die Bundesregierung nach Informationen der WirtschaftsWoche den Entwurf im Kabinett verabschieden, danach sind Bundestag und Bundesrat an der Reihe.

„Am 1. Januar 2019 wird das Gesetz dann in Kraft treten“, sagt Christine Lambrecht, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, gegenüber der WirtschaftsWoche. Für Amazon, Ebay und andere Plattformbetreiber heißt es dann: Hinterzieht einer der vielen tausend Händler, die sich auf ihren Marktplätzen tummeln, Steuern, dann müssen sie für den Schaden haften. Durch das neue Gesetz könnte das Steueraufkommen in Deutschland um rund eine Milliarde Euro steigen, heißt es in einer internen Schätzung des Bundesfinanzministeriums.

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