Bundeskartellamt Rossmann will 30-Millionen-Euro-Geldbuße nicht akzeptieren

Ein Schild mit der Aufschrift

Die Drogeriemarktkette Rossmann will die vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte Geldbuße von 30 Millionen Euro wegen verbotener Preisabsprachen bei Kaffee nicht akzeptieren.

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Die Drogeriemarktkette Rossmann will die vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte Geldbuße von 30 Millionen Euro wegen verbotener Preisabsprachen bei Kaffee nicht akzeptieren. Das Unternehmen teilte am Montag mit, es habe fristgemäß Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof eingelegt. Rossmann könne den Vorwurf illegaler Preisabsprachen nicht nachvollziehen.

Das Bundeskartellamt hatte wegen verbotener Preisabsprachen ursprünglich eine Geldbuße von 5,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängt. Dagegen hatte Rossmann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Gericht gab dem Bundeskartellamt in seiner Entscheidung Ende Februar jedoch nicht nur Recht, es erhöhte den Bußgeldbescheid drastisch auf 30 Millionen Euro.

Die Drogeriemarktkette wies die Vorwürfe am Montage erneut entschieden zurück. Nach internen Erkenntnissen habe sich Rossmann niemals von Lieferanten die Endverkaufspreise vorschreiben lassen, auch nicht vom Kaffeeröster Melitta, wie vom Bundeskartellamt behauptet.

Gleichzeitig erhob Rossmann grundsätzliche Bedenken gegen die Düsseldorfer Entscheidung. Durch die Versechsfachung des ursprünglich vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldes auf 30 Millionen Euro werde Geschäftsführern von Unternehmen in derartigen Kartellverfahren letztlich der Rechtsweg abgeschnitten. Denn derartige Risiken ließen sich gegenüber den Gesellschaftern oder Aktionären eines Unternehmens nicht rechtfertigen, teilte Rossmann mit. Die gerichtliche Überprüfung von Behördenentscheidungen stelle aber eine Grundvoraussetzung des Rechtsstaats dar, die nicht durch die abschreckende Erhöhung von Bußgeldern gleichsam außer Kraft gesetzt werden dürfe.

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