
Nach dem Insolvenzantrag des ehemals größten Betreibers von Burger-King-Restaurants in Deutschland hat das Amtsgericht Stade den Juristen Marc Odebrecht als vorläufigen Insolvenzverwalter bei der Yi-Ko-Tochter "Burger King GmbH" eingesetzt.
„Mit meinem Team werde ich mich unverzüglich mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage auseinandersetzen und mit den Beteiligten das Gespräch aufnehmen“, so Odebrecht kurz nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Auf Grundlage dieser Analyse will Odebrecht „prüfen und klären, ob und wann die Filialen wieder beliefert und eröffnet werden können“.
Chronologie - Der Streit bei Burger King
Die Fast-Food-Kette kündigt ihrem Franchisenehmer Yi-Ko fristlos und begründet den Schritt unter anderem mit Vertragsverstößen. Die 3000 betroffenen Beschäftigten bangen um ihre Jobs. Die Yi-Ko Holding betreibt über ihre Tochter "Burger King GmbH" 89 der Fast-Food-Restaurants in Deutschland.
Burger King beliefert die Filialen von Yi-Ko nicht mehr mit Waren und lässt dem Franchiser die Nutzung von Marke und Firmenlogo verbieten. Damit stehen die Schnellrestaurants vor der Schließung.
Die ersten gekündigten Filialen müssen dichtmachen.
Yi-Ko muss auch die restlichen Filialen gezwungenermaßen schließen.
Nach einem Gesellschafterwechsel hofft der Franchiser auf Bewegung im Streit mit Burger King. Nach dem Rückzug von Ergün Yildiz ist der Russe Alexander Kolobov Allein-Eigentümer von Yi-Ko.
Yi-Ko unterbreitet in dem Streit einen Lösungsvorschlag und will auch Forderungen von Arbeitnehmervertretern erfüllen. Burger King will die Vorschläge prüfen.
Burger King und der Franchiser verhandeln weiter über eine Lösung für die 89 geschlossenen Filialen.
In dem Streit zeichnet sich eine mögliche Lösung ab. Eine vor dem Landgericht München geplante Verhandlung über den Streit um die Marken-Nutzung wird aber abgesagt.
Burger King gibt bekannt, dass Verhandlungen mit Yi-Ko gescheitert sind. Am Nachmittag wird für die Betreibergesellschaft und Yi-Ko-Tochter "Burger King GmbH" Insolvenzantrag beim Amtsgericht Stade gestellt.
Odebrecht hat in Hamburg studiert und hat lange Zeit für die Kanzleigruppe Brinkmann gearbeitet, bevor er zum Jahresbeginn 2013 gemeinsam mit weiteren Insolvenzspezialisten zur Kölner Wirtschaftskanzlei Görg wechselte. Als Insolvenzverwalter war Odebrecht unter anderem bei der Pleite der Wismarer Wadan-Werften im Einsatz und steuerte die Optical Disc Service GmbH durch die Insolvenz, einst Europas größter CD- und DVD-Hersteller.
Bei der Pleite der Yi-Ko-Tochter "Burger King GmbH" ist Odebrecht in einer vergleichsweise guten Verhandlungsposition: Auch Burger King hat ein Interesse daran, den Geschäftsbetrieb in den 89 geschlossenen Filialen schnell weiterzuführen.
So funktioniert das Franchise-System
Beim Franchisesystem läuft das Geschäft über rechtlich selbstständige Unternehmer. Diese Franchisenehmer dürfen gegen Gebühr das Geschäftskonzept eines Franchisegebers nutzen, bestimmte Markennamen verwenden, Produkte herstellen und vertreiben. Der Franchisegeber erspart sich so den Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes.
Quelle:dpa
Die Idee des Franchising (englisch für: „eine Konzession geben“) stammt aus den USA. Der Franchisegeber unterstützt seine Partner auch beim Aufbau und der Führung des Betriebs. Anders als beim Filialsystem tragen beim Franchising die jeweiligen Unternehmer vor Ort das unternehmerische Risiko.
Nach Angaben des Deutschen Franchise-Verbandes gab es 2013 bundesweit 76.500 Franchisenehmer mit insgesamt 525.000 Beschäftigten. Die bekanntesten Beispiele finden sich in der Gastronomie wie McDonald's oder Burger King.
Nach Schlagzeilen um Hygienemängel und schlechte Arbeitsbedingungen hatte Burger King die Verträge mit dem Franchiseverträge vor drei Wochen fristlos gekündigt. Seither bangen rund 3000 Beschäftigte um ihre Jobs. Burger King hatte zudem vor Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt, in der Yi-Ko die Nutzung des Firmenlogos von Burger King sowie von Produktbezeichnungen untersagt wurde. Die Verhandlungen zwischen Yi-Ko und Burger King waren kurz vor dem Insolvenzantrag gescheitert.
Dem Burgerbrater war es nach eigenen Angaben zu riskant, sich noch einmal auf den ehemaligen Partner einzulassen. "Vor allem war es in der Kürze der Zeit und mangels ausreichender Informationen nicht möglich, die potenziellen Risiken in der ehemaligen Yi-Ko abzuschätzen", heißt es in einer Mitteilung von Burger King.
Anfang der Woche hatte sich Yi-Ko noch Hoffnungen gemacht, schnell wieder mit Burger King ins Geschäft zu kommen. Der von Burger King für die Missstände verantwortlich gemachte Miteigentümer Ergün Yildiz hatte seine Beteiligung an Yi-Ko an seinen Partner Alexander Kolobov abgetreten. Ein Prozesstermin war wegen der laufenden Verhandlungen zwischen Burger King und Yi-Ko abgesagt worden.
"Wir haben bis zuletzt intensiv verhandelt", erklärten die Anwälte von Yi-Ko. Kolobov sei Burger King in allen arbeitsrechtlichen Themen einschließlich der Tarifbindung für alle Restaurants entgegengekommen und sei zu erheblichen Investitionen bereit gewesen". Yi-Ko hoffe, dass die Fast-Food-Filialen wieder beliefert würden, sobald ein Insolvenzverwalter dort das Ruder übernommen habe.