Düsseldorf Das Kölner Zollkriminalamt warnt die Kollegen in den bundesweit 43 Hauptzollämtern und untergeordneten Dienststellen vor Gefahren durch den DHL-Erpresser. So seien die Mitarbeiter zu sensibilisieren, die mit der Annahme von Post und Briefsendungen betraut sind. Die bislang in Potsdam aufgegebenen Erpresserpakete erhielten nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) „neben in Deutschland unerlaubter Pyrotechnik (Polenböller), Nägel und Stahlkugeln“.
In den Logistikzentren der Deutschen Post und beim Zoll dürfte die BKA-Warnliste große Beachtung finden. Denn wie nun bekannt wurde, war die in einer Potsdamer Apotheke entdeckte Paketbombe mit Batterien zündfähig. An einer Metallbüchse mit Nägeln und einem Polenböller seien mehrere Batterien angeschlossen gewesen. Daher werde wegen räuberischer Erpressung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Das Paket war am vergangenen Freitag entschärft worden.
Verdächtige Merkmale des Pakets
Verdächtig sei eine Sendung, bekundet das BKA in seinem internen Schreiben, sobald sie folgende Merkmale aufweist: „fester Umschlag oder ungewöhnlich stabile Verpackung, unebener Umschlag bzw. fühlbare Gegenstände im Innern des Umschlages, übertriebene Versiegelung der Postsendung/Sicherung mit Klebeband und Schnur“.
Beschriftung des Pakets
Auch die Beschriftung gebe möglicherweise einen Hinweis auf Gefahren, schreibt das BKA. Indizien seien etwa: „Hinweis auf dem Umschlag, wie ‚Vertraulich‘, ‚Privat‘, ‚Persönlich‘ usw., Angabe eines Titels, aber keine Namensangabe, auffallende Rechtschreibfehler“.
Auffällige Kleinigkeiten
Misstrauisch werden sollen die Beamten und Logistik-Mitarbeiter schon bei scheinbaren Kleinigkeiten, rät das BKA. Etwa: Ist die Postsendung über das notwendige Maß frankiert?
Hände weg!
Gehe der Empfänger einer Postsendung davon aus, dass es sich um eine Brief- oder Paketbombe handeln könnte, habe er laut BKA folgendes zwingend zu beachten: „Gegenstand nicht mehr berühren, bewegen, schütteln, biegen oder brechen“. Bänder oder Schnüre seien keinesfalls zu durchtrennen, Öffnungsversuche zu unterlassen. Zudem solle das Paket nicht in ein Behältnis gelegt werden.
Gebäude verlassen
Für das Zollamt empfiehlt das BKA im Ernstfall folgende Vorgehensweise: „Alle Personen zum Verlassen des Gefahrenbereiches auffordern! Gefahrenbereich weiträumig absperren und gegen jegliches Betreten sichern! Nächste Polizeistelle über bisherige Feststellungen umfassend informieren!