Die 800-Quadratmeter-Frage „Die Quadratmetervorgaben sind willkürlich“

Nach Wochen coronabedingter Ladenschließungen sollen Geschäfte unter Hygieneauflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Aber längst nicht alle. Quelle: dpa

Bund und Länder haben beschlossen, dass erst einmal nur Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Ist das gerecht?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Mit politisch festgelegten Grenz- und Schwellenwerten ist das so eine Sache. Sie lassen sich, im besten Fall, sehr gut begründen – und sind doch immer ein Stück weit willkürlich. Da ist etwa das Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche: Medizinisch gesehen gibt es gute Gründe, warum ein 13-Jähriger kein Bier trinken sollte. Der Gesetzgeber ist also klug beraten, das im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verhindern.

Nun ist aber der durchschnittliche Teenager am Tag vor seinem 16. Geburtstag wohl kaum in einer schlechteren körperlichen Verfassung, drei gepflegte Gläser Bier zu verkraften, als wenige Stunden später. Die gesetzte Altersschwelle bleibt willkürlich. Aber irgendwo muss man schließlich eine Grenze ziehen. So funktioniert Politik.

Eine ähnlich unvermeidbar-willkürliche Regelung steckt in den gerade von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen für den Einzelhandel. Nach Wochen coronabedingter Ladenschließungen sollen Geschäfte unter Hygieneauflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Aber nur, wenn die Verkaufsfläche nicht größer ist als 800 Quadratmeter.

Da ist sie also wieder: die politisch gesetzte Grenze. Wer Schuhe auf 799 Quadratmeter verkauft, darf aufmachen. Wer fünf Kartons mehr auf 801 Quadratmeter stapelt, denkt wohl jetzt darüber nach, ob er damit durchkommt, wenn er sein Lager schnell ein bisschen vergrößert.

von Benedikt Becker, Sven Böll, Sophie Crocoll, Max Haerder, Cordula Tutt

Die Bundesländer können entscheiden, ob sie selbst eine noch niedrigere Grenze setzen. Ein Vorgehen, das nicht einer politischen Sehnsucht nach größtmöglicher Willkür geschuldet ist, sondern schlicht dem Föderalismus, mit dem Deutschland bisher ganz gut durch die Krise kommt.

Die Frage aber bleibt dennoch: Warum sind es ausgerechnet 800 Quadratmeter? Warum nicht 400, wie ursprünglich mal diskutiert? Warum nicht 1000 oder 633? Die wenig überraschende Antwort: Es hätten durchaus auch 400, 633 oder 1000 sein können – es ließe sich nur rechtlich nicht ganz so gut begründen.

Dabei ist die Argumentation der Bundesregierung erst einmal nicht von irgendwelchen Quadratmeterzahlen abhängig. Große Geschäfte müssten geschlossen bleiben, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), damit sie nicht zu Einkaufsmagneten werden, die die Menschen zurück in die Innenstädte ziehen. Die Straßen wären dann wieder zu voll. Das würde den „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ der Kontaktsperre der vergangenen Wochen zunichtemachen, so Merkel.

Aber ab wann gilt ein Geschäft als groß? Welches Kriterium ist dafür entscheidend: die Mitarbeiterzahl oder der Warenumsatz? Bei der Definition hilft in diesem Fall das deutsche Baurecht, konkret die Baunutzungsverordnung, Paragraph elf, Absatz drei. Demnach gilt ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig, wenn er eine Geschossfläche von 1200 Quadratmetern überschreitet. Dazu urteilte das Bundesverwaltungsgericht 2005, dass die Verkaufsfläche als entscheidendes Kriterium mehr als 800 Quadratmeter einnehmen müsse. Zuvor lag diese Grenze bei ungefähr 700 Quadratmetern, war dementsprechend auch alles andere als ins Gesetzblatt gemeißelt.

Wir halten fest: Bund und Länder bedienen sich bei ihrer Begründung für notwendige Maßnahmen gegen das Coronavirus also bei einer Verordnung, die eigentlich regeln soll, wo große Supermärkte und Klamottengeschäfte gebaut werden dürfen – und wo nicht. Aber macht ein Verweis aufs Baurecht die 800 Quadratmeter weniger willkürlich?

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer findet: Nein! Er begrüße zwar grundsätzlich die Lockerungen, betont der Wirtschaftspolitiker: „Aber die Quadratmetervorgaben sind willkürlich.“ Die Logik hinter der Entscheidung der Bundesregierung sei schlicht nicht nachvollziehbar. Entscheidend sei, dass in den Läden der Abstand eingehalten werden kann und sich die Kundschaft möglichst breit verteilt. „Die Öffnungsstrategie sollte sich streng an epidemiologischen Kriterien orientieren“, fordert Theurer.

Nur welche Kriterien könnten das sein?

Anruf bei Dirk Rodewoldt, Rechtsanwalt und Partner bei der Großkanzlei CMS. „Natürlich bedienen sich Bund und Länder einer Regelung aus einem anderen Rechtsbereich, der mit Pandemien nichts zu tun hat“, sagt Rodewoldt. Aber irgendeine Grenze müsse man eben ziehen, wenn nicht alles weiterhin geschlossen bleiben oder alles sofort wieder öffnen soll.

Die erste juristisch relevante Frage sei: Gibt es eine bessere Lösung? Zum Beispiel epidemiologische Kriterien, nach denen Geschäfte kategorisiert werden können, etwa nach der Größe der den Kunden jeweils verfügbaren Fläche und der dadurch ermöglichten Abstände. Rodewoldt sieht eine solche Möglichkeit momentan nicht. „Da müssten erst einmal tagelang freie Flächen vermessen und dokumentiert werden.“

Juristisch sei derzeit nicht festzustellen, ob die gewählte Quadratmetergrenze die gerechteste ist, so Rodewoldt.

Die zweite entscheidende Frage sei: „Ist diese Grenze noch vertretbar oder ist sie komplett willkürlich?“ Das müssten Gerichte klären. Rodewoldt geht jedoch davon aus, dass die Verwaltungsrichter auch in dieser Streitfrage der Neigung der vergangenen Wochen folgen würden – und im Zweifel den Gesundheitsschutz höher bewerten als wirtschaftliche Interessen.

Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Bislang, das ist von Einzelhandelsverbänden zu hören, gibt es keine Pläne, gegen die Lockerungsregeln zu klagen. Stattdessen wolle man den Druck auf die Politik erhöhen, „die Beschlüsse zu überdenken und entsprechend anzupassen“, erklärte der Handelsverband Deutschland (HDE). Auch der Handelsverband Textil (BTE) verlangt für Anfang Mai einen Beschluss zur Öffnung aller Geschäfte. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, sagte BTE-Sprecher Axe Augustin. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben.“

Noch offen ist, ob große Geschäfte ihre Verkaufsfläche einfach auf 800 Quadratmeter begrenzen könnten. Was für Ketten wie Kaufhof oder Peek & Cloppenburg wenig attraktiv sein mag, könnte mittelständischen Händlern helfen, die nur wenige hundert Quadratmeter über der Grenze liegen. „Ich gehe davon aus, das ein solches Vorgehen möglich sein müsste“, sagt Rechtsanwalt Rodewoldt.

Mehr zum Thema
Selbst wenn der Coronastillstand bald beendet ist: Die Wirtschaft wird noch lange leiden. Deshalb braucht es wohl bald ein großes Konjunkturprogramm – ohne die Fehler der Vergangenheit.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%