




Als der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller am 12. Januar die ad-hoc-Mitteilung der Douglas-Holding las, dürfte sich die Begeisterung in Grenzen gehalten haben. Das Unternehmen bestätigte darin „Gespräche zwischen der Gesellschaft, an der Gesellschaft nicht unerheblich beteiligten Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Douglas Holding AG und verschiedenen Finanzinvestoren“.
Im Klartext: Der Kreke-Clan um Douglas-Chef Henning Kreke sprach mit Finanzinvestoren „über den möglichen Erwerb einer wesentlichen Beteiligung“. Kurz zuvor waren Gerüchte aufgetaucht, die Krekes wollten im Verbund mit Investoren den Konzern von der Börse nehmen. Kaum waren Spekulationen und ad-hoc-Mitteilung in der Welt, schoss die Aktie des Konzerns nach oben.
Müller, der über zehn Prozent der Douglas-Aktien besitzt, konnte sich indes weniger über das kräftige Kursplus freuen. Denn der Wertzuwachs entwickelt sich für ihn zum Problem: Müller hat sich Optionen über weitere 15 Prozent an Douglas gesichert. Übt er sie aus, kontrolliert er mehr als 25 Prozent der Stimmrechte und hätte damit eine Sperrminorität.
Allein, der Kursanstieg der vergangenen Wochen könnte die Optionsgeschäfte, die teils schon im April auslaufen, empfindlich verteuert haben. Details dazu sind allerdings nicht bekannt.
Preis für Komplettübernahme wäre hoch
Und so ranken sich in Finanzkreisen bereits sinistere Legenden um Müllers Pläne, aber auch um die ad-hoc-Mitteilung von Januar. Kein Wunder: Im Normalfall bemühen sich Eigner, möglichst geräuschlos vorzugehen, um Aktien preiswert einzusammeln. Das ist bei Douglas offenkundig nicht der Fall. Ohnehin scheint ein Delisting inzwischen in etwa so wahrscheinlich wie ein Wahlsieg der FDP.
Der Preis für eine Komplettübernahme wäre enorm hoch und dürfte kaum die gravierenden Probleme etwa bei der Buchhandelstochter Thalia widerspiegeln. Dass sich ein Börsenrückzug durch anschließende Spartenverkäufe refinanzieren ließe, ist beim aktuellen Kursniveau kaum vorstellbar. Und mögliche Einsparungen bei den Berichterstattungspflichten sind marginal.
Zudem könnte ein Minderheitsaktionär – wie Müller – ein Herausdrängen aus dem Aktionärskreis letztlich schon heute verhindern. Erst wenn ein Aktionär mindestens 95 Prozent einer AG hält, ist das auch gegen Widerstände möglich – der Anteil wäre aber selbst bei einem Übernahmeangebot kaum zu erreichen.