
Jetzt ist es amtlich: An diesem Mittwoch hat das Amtsgericht Ulm das Insolvenzverfahren über die Drogeriekette Schlecker offiziell eröffnet. Doch was aus den 11.000 Schlecker-Mitarbeitern wird, ist derzeit unklarer denn je. Das Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg (wo Schlecker seinen Hauptsitz hat), alle Bundesländer zu einer Bürgschaft für Schlecker zu bewegen, ist gescheitert. Diese Bürgschaft wäre nötig, damit die staatliche Förderbank KfW einen Kredit an Schlecker über 71 Millionen Euro gewährt, mit dem das Pleite-Unternehmen wiederum eine Auffanggesellschaft für die Mitarbeiter co-finanzieren könnte. Stattdessen ist nun eine abgespeckte Bürgschaft von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen im Gespräch. Demnach würden nur die Schlecker-Mitarbeiter dort in eine Transfergesellschaft rutschen.





Die Profiteure der Transfergesellschaften
Muss man sich darüber jetzt grämen? Transfergesellschaften sind Zwitterwesen des deutschen Arbeitsmarkts, irgendwo zwischen staatlich und privat, stets umstritten und selten wirklich erfolgreich. Es gab sie für die Belegschaften von BenQ und Karmann, bei der Nähmaschinenfabrik Pfaff und dem Chipproduzenten Qimonda. Das Konzept: Die Mitarbeiter werden bei den jeweils gegründeten Gesellschaften bis zu einem Jahr lang geparkt, qualifiziert - und im Idealfall in einen neuen Job vermittelt.
Von einer Transfergesellschaft profitieren viele Beteiligte. Erstens die Gewerkschaften, da die Anbieter von Transfergesellschaften häufig Ableger gewerkschaftsnaher Weiterbildungseinrichtungen sind. Zweitens die Politik, weil entlassenes Personal, das zu einer Transfergesellschaft wechselt, nicht in der amtlichen Arbeitslosenstatistik auftaucht - obwohl die BA, genauer: die Gemeinschaft der Beitragszahler, das Transferkurzarbeitergeld von 60 Prozent des letzten Nettolohns zahlt. Und drittens das betroffene Pleite-Unternehmen, das dank der Transfergesellschaft teure Abfindungen und Kündigungsschutzklagen spart und sich so für potenzielle Investoren aufhübscht.