Dunkin' Donuts Ärger wegen „Fake Butter“ auf dem Bagel

Mit Butter statt mit Margarine sollten die Mitarbeiter der US-Kette Dunkin' Donuts einen Bagel bestreichen. Diesem Wunsch eines Kunden kam das Personal nicht nach. Nun hat ein Gericht über den Brotaufstrich entschieden.

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Die US-Fast-Food-Kette gibt es auch in Deutschland. Bekannt ist sie hierzulande für ihre Donuts mit bunter Glasur. Quelle: dpa

Boston Irgendwann hatte Jan Polanik die Schnauze gestrichen voll. Vier Jahre lang habe man ihm bei Dunkin' Donuts trotz ausdrücklicher Forderung nach echter Butter „Margarine oder Butter-Ersatz“ zu seinen Bagels verkauft. Im März reichte es dem Butter-Fan, er verklagte kurzerhand mehr als 20 Filialen der US-Fast-Food-Kette. Mit Erfolg: Bereits nach kurzen Verhandlungen mit Franchise-Partnern von Dunkin' Donuts wurde laut Polaniks Anwalt Tom Shapiro ein Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits vereinbart.

Der Kompromiss, der noch vom zuständigen Richter genehmigt werden muss, sieht eine fettige Entschädigung vor: Die 23 betroffenen Schnellrestaurants im US-Bundesstaat Massachusetts müssen als Wiedergutmachung jeweils bis zu drei gebutterte Muffins, Bagels oder andere Backwaren kostenlos an bis zu 1400 Kunden ausreichen, die zwischen Juni 2012 und Juni 2016 in den Filialen gespeist haben. Polanik, der gleich zwei Sammelklagen gegen Franchisenehmer eingereicht hatte, soll zudem 500 Dollar Belohnung erhalten.

Damit es nicht wieder zum Fauxpas kommt, ist in den Gerichtsdokumenten klar geregelt: Ein Jahr lang muss in den Restaurants ausschließlich echte Butter verwendet werden. Sollte danach wieder Ersatz eingesetzt werden, so müsste dies explizit in der Karte ausgewiesen werden. Polaniks Anwalt Shapiro will zwar nicht, dass die Sache zu hoch gehängt wird, belanglos sei sie aber auch nicht. Es gehe zwar nur um Aufstrich im Wert von 25 Cent pro Portion, man habe bei der Klage gezögert. Doch der Fall sei keine Albernheit, Etikettenschwindel müsse verhindert werden.

In der Anklageschrift ist zudem der Vorwurf der „unrechtmäßigen Bereicherung“ aufgeführt. Was seinem Klienten letztlich serviert wurde, weiß Shapiro auch nicht. In einem Fall sei ein Bottich mit einer bekannten Billig-Aufstrichmarke gesichtet worden. Bei Dunkin' Donuts gibt man sich auf Nachfrage wortkarg. In einem Statement erklärt der Konzern lediglich, mit dem Rechtsstreit vertraut zu sein. Zur hausinternen Butter-Politik heißt es: Die Mehrheit der Dunkin'-Donuts-Restaurants in Massachusetts führten sowohl individuelle Butter-Päckchen als auch einen Ersatzaufstrich auf pflanzlicher Basis.

Beim Thema Lebensmittel sind abstruse Sammelklagen in den USA keine Ausnahme. Das klagefreundliche Rechtssystem, in dem es bei Verbraucherklagen nur selten zum Prozess und häufig zu attraktiven Vergleichen kommt, stachelt die Anwälte zur Kreativität an. Für Unternehmen kann es dadurch rasch unangenehm werden. Im vergangenen Sommer etwa sorgte ein Rechtsstreit um einen Eiskaffee der US-Kette Starbucks für Aufsehen, in dem angeblich viel zu wenig Kaffee und viel zu viel Eis enthalten war. Den Richter überzeugten die Argumente der Klägerin allerdings nicht - er wies die Klage ab.

Andere bizarre Fälle verliefen aus Klägersicht aber durchaus erfolgreich: So akzeptierte die Sandwich-Kette Subway 2016 einen Vergleich, nachdem Kunden geklagt hatten, die beliebten Footlong-Sandwiches seien in Wirklichkeit gar nicht einen Fuß (30,5 Zentimeter) lang. Legendär ist auch die Klage einer Frau, die bei McDonald's heißen Kaffee bestellte, sich wegen eines (so der Vorwurf) losen Deckels verbrühte und klagte: Der heiße Kaffee, er sei zu heiß gewesen. Letztlich sind die rechtlichen Skurrilitäten vor allem für eine Gruppe lukrativ: Die Klägeranwälte. So würde Shapiro beim „Fake Butter“-Vergleich 90 000 Dollar einstreichen. Bei der Subway-Klage wurden den Anwälten sogar über 500.000 Dollar zugesprochen.

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