Edeka gegen Nestlé Wir lieben Druckmittel

Seite 2/2

Anzapfen verboten

So hatte Edeka-Chef Mosa 2016 gegen das Veto des Bundeskartellamtes die Übernahme von mehr als 300 Märkten der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann per Ministererlaubnis durchgedrückt. Edeka nutze nun „die neu gewonnene Marktmacht, um bei den Lieferanten die Daumenschrauben anzulegen“, sagt Dröge.

Edeka will sich zu Verhandlungsstil und -stärke nicht äußern, Fragen der WirtschaftsWoche blieben unbeantwortet. 

Doch es wäre nicht das erste Mal, dass der Konzern seine Macht demonstriert. Bereits kurz nach Mosas Amtsantritt als Vorstandschef hatte Edeka die Zunft mit forschen Forderungen konfrontiert. Damals, im Jahr 2008, hatte der Konzern gerade die Discountkette Plus mit mehr als 2300 Filialen übernommen und beim Blick auf die internen Zahlen festgestellt, dass die Plus-Einkäufer mitunter bessere Preise ausgehandelt hatten. Prompt verlangten die Hamburger einen Nachschlag bei der Industrie.

Bei insgesamt rund 500 Herstellern reklamierte der Handelsriese teils rückwirkend die günstigeren Plus-Konditionen nebst allerlei „Partnerschaftsvergütungen“, „Synergie-“ oder „Sortimentserweiterungsboni“. Die Hersteller schäumten über „Hochzeitsrabatte“, mit denen Edeka aus ihrer Sicht schlicht Übernahmekosten abwälzen wollte. Auch das Bundeskartellamt sah einen Verstoß gegen das sogenannte „Anzapfverbot“ im Wettbewerbsrecht. „Mit wirtschaftlich abhängigen Lieferanten muss ein marktmächtiges Unternehmen fairer umgehen“, befand Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Edeka widersprach und zog vor Gericht. Nach jahrelangem Rechtsstreit urteilte im Januar 2018 schließlich der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, dass der Händler seine Nachfragemacht und die Abhängigkeit der Hersteller in rechtswidriger Weise missbraucht hat. 

Wettbewerbsrechtler sprechen von einem Grundsatzurteil. Manch ein Hersteller fürchtet indes, dass die Entscheidung verpufft, weil Edeka und andere Händler ihre Kräfte – wie im Nestlé-Fall - nun stärker auf europäischer Ebene bündeln würden. Europäische Handelsbündnisse müssten aufpassen, dass keine Forderungen ohne jede Gegenleistung erhoben werden und „sie nicht zu reinen Anzapfallianzen mutieren“, warnt bereits Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Markenverbands, der Interessenvertretung von Markenunternehmen. Das sei auch auf europäischer Ebene unzulässig und könnte schnell Wettbewerbsbehörden auf den Plan rufen.

Die sind ohnehin alarmiert. Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zu unlauterem Wettbewerb vorgestellt, nach dem Instrumente wie Listungsgebühren und Werbekostenzuschüsse stark eingeschränkt werden sollen. Beides soll künftig verboten sein, außer Händler und Lieferant haben sich zu Beginn ihrer Lieferbeziehung in der Vergangenheit explizit darauf verständigt.

Die EU-Kommission begründet den Eingriff in die Vertragsfreiheit mit der schwachen Position der Landwirte, denen sie unter die Arme greifen will. Die Branche sieht in dem Vorstoß dagegen einen „Sündenfall“ und läuft Sturm gegen die Initiative. 

Wer sich am Ende durchsetzt, gilt dabei als ähnlich offen, wie der Ausgang des Streits zwischen Nestlé und der Edeka-Allianz. In den nächsten Tagen soll auf höchster Führungsebene weiterverhandelt werden. Dann heißt es realistischerweise: Goliath gegen Goliath.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%