Ein Wirtschaftsminister blamiert, die seit Jahren größte Übernahme im deutschen Lebensmittelhandel vor dem Aus, 16.000 Mitarbeiter der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann, die jetzt nicht bei Edeka landen, sondern um ihre Zukunft bangen. Und was sagt derjenige dazu, der den Deal mit eingefädelt hat? Nichts.
Auf der Homepage des Handelskonzerns Edeka prangt ein Bild von Vorstandschef Markus Mosa, Seit‘ an Seit‘ mit dem Sänger Peter Maffay und dem grünen Stoffdrachen Tabaluga. Pressemitteilungen künden vom „Projekt Wildblumenwiesen“ und einer „bärenstarken Nachhaltigkeitskampagne“. Nur auf eine Stellungnahme zur jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf verzichtet Edeka.
Dabei wiegen die Vorwürfe schwer: Das Gericht hat die Sondergenehmigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka in der Luft zerrissen, weil es den Minister für befangen hält. In einer entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens habe er geheime Gespräche mit Mosa und Tengelmann-Patron Karl-Erivan Haub geführt.
Ministererlaubnis
Formell muss nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mindestens einer der Beteiligten eines Fusionsprojekts nach dessen Untersagung durch das Bundeskartellamt die Ministererlaubnis beantragen. Er kann dies innerhalb von einem Monat nach der Zustellung des Verbots der Wettbewerbswächter tun. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags soll der Minister entscheiden. Wird eine Erlaubnis erteilt, kann sie mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein. Die Entscheidung ist aber gerichtlich anfechtbar.
Voraussetzung für einen solchen Antrag ist ein öffentliches Interesse an dem Zusammenschluss. Nach dem GWB muss die Fusion gesamtwirtschaftliche Vorteile bieten und/oder durch ein "überragendes Interesse" der Allgemeinheit gekennzeichnet sein. Diese übergeordneten Vorteile müssen die Nachteile für den Wettbewerb aufwiegen, wegen derer das Bundeskartellamt sein Veto einlegte. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Auslandsmärkten soll berücksichtigt werden.
An dem Verfahren für eine Ministererlaubnis werden auch Personen und Gruppen beteiligt, deren Interessen durch die Fusion erheblich berührt werden. Dazu gehören etwa Arbeitnehmer, Verbände, aber auch Konkurrenten. Vor einer Entscheidung über eine Ministererlaubnis muss die Monopolkommission - ein Expertengremium, das die Bundesregierung bei Wettbewerbsfragen berät - eine Stellungnahme abgeben. Deren Einschätzung ist allerdings nicht bindend. Den Beteiligten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem muss es eine öffentliche mündliche Anhörung geben.
Seit Schaffung des Instruments und damit seit 1974 wurde in 21 Fällen eine Ministererlaubnis beantragt. Die Erfolgsbilanz ist gemischt. Wiederholt wurde eine Erlaubnisantrag im Verlauf des Verfahrens wieder zurückgezogen. Zuletzt war ein Zusammenschluss im Krankenhausbereich - Uniklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast - im Jahr 2008 vom Minister genehmigt worden. Der bislang letzte spektakuläre Fusionsfall, bei dem eine Ministererlaubnis den Weg - wenn auch mit Auflagen - freimachte, war der der Energiefirmen E.ON und Ruhrgas im Jahr 2002. Dagegen wurde 2003 ein Antrag für ein Zusammengehen der Verlage Holzbrinck/Berliner Verlag zurückgezogen, nachdem die Monopolkommission im Zuge des Verfahrens empfohlen hatte, die Ministererlaubnis zu versagen.
Nicht nur für Gabriel ist das ein miserables Zeugnis. Auch Haub und Mosa haben gepatzt. Beraten von einer Armada von Juristen hätte sie wissen müssen, dass Hinterzimmerrunden in einem solchen Verfahren die denkbar schlechteste Idee sind. Allein, das Trio infernale traf sich trotzdem.
Derlei Hybris zieht durch den gesamten Übernahmeprozess. Haub legte sich früh auf Edeka als Käufer fest und schmetterte alle Angebote von alternativen Interessenten wie Rewe ab. Dabei hatte das Bundeskartellamt von Anfang an klar gestellt, dass es die Übernahme nicht als Routinefall durchwinken würde.
Die Wettbewerbshüter deuteten aber an, womöglich einer Teillösung zuzustimmen. Edeka hätte bei einer Einigung mit dem Amt bis zu 200 der 451 Kaiser‘s Tengelmann-Filialen übernehmen können und die Standorte wären inzwischen wohl längst integriert.
Doch daraus wurde nichts. Mosa schaltete lieber auf Angriff und beklagte sich in Briefen an Bundestagsabgeordnete über den aus seiner Sicht allzu ruppigen Umgang des Bundeskartellamts. Nur verhandeln wollte er nicht und verblüffte damit selbst Andreas Mundt, den Präsidenten des Kartellamtes.
„In schwierigen Fällen bemühen sich die Beteiligten normalerweise schon in intensiven Vorgesprächen darum, einen Kompromiss auszuloten und wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen“, sagte Mundt vor einigen Monaten. „In diesem Fall hat es keine ausführlichen Gespräche gegeben.“ Entsprechend legten die Wettbewerbshüter ihr Veto gegen die Übernahme ein.
Haub und Mosa zogen ihren vermeintlichen Joker, setzten alles auf die Ministererlaubnis – und sind damit nun krachend gescheitert.