Edeka/Tengelmann Ministererlaubnis verzögert sich - Frist verlängert

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat entschieden, die Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann zu genehmigen - aber unter Auflagen. Heute sollte die Frist zur Stellungnahme auslaufen. Die wurde jetzt verlängert.

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Die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Aussicht gestellte Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka verzögert sich. Grund seien Bitten um Fristverlängerungen aus dem Kreis der Betroffenen, erklärte am Dienstag eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. "Diesem Ansinnen gebe wir selbstverständlich statt."

Mehr Zeit für eine Stellungnahme braucht unter anderem der Handelsriese Rewe. Die Kölner hätten um Fristverlängerung gebeten, da das Unternehmen die Akten noch nicht vollständig einsehen konnte, sagte ein Sprecher. Der Verfahrensstand ist in Tausenden von Dokumenten festgehalten. Edeka wollte sich nicht äußern. Die Frist, in der sich die Betroffenen hätten äußern sollen, war am Dienstag abgelaufen. Wie lange sie nun zusätzlich Zeit bekommen sollen, wurde zunächst nicht bekannt.

Gabriel will die Übernahme unter Auflagen genehmigen. Edeka muss unter anderem Zusagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen machen. Die 16.000 Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigten behielten durch seine Auflagen "zu mindestens 97 Prozent ihren Arbeitsplatz zu tariflichen Bedingungen ebenso wie mit den existierenden Mitbestimmungs- und Betriebsratsstrukturen", hatte der Minister betont. Edeka müsse durch tarifliche Regelungen mit der Gewerkschaft Verdi sicherstellen, dass über mindestens fünf Jahre keine Filialen von Kaiser's Tengelmann an selbstständige Lebensmitteleinzelhändler gingen. Auch Betriebsräte sollten über diese Zeitraum erhalten werden. In einem Schreiben des Ministeriums an die beteiligten Parteien heißt es, Edeka müsse dem Ministerium jedes Jahr einen "Statusbericht" übermitteln und sei für die Erfüllung der Bedingungen verantwortlich.



Das Kartellamt hatte die Übernahme der 451 Tengelmann-Supermärkte durch Branchenprimus Edeka Anfang April untersagt. Gabriel hebelt das Veto der Kartellwächter mit der sogenannten aus Ministererlaubnis aus. Dies ist rechtlich möglich, wenn er ein überragendes Interesse der Allgemeinheit sieht. Edeka hatte signalisiert, Gabriels Auflagen erfüllen zu wollen und erklärt, die Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann hätten nun eine Perspektive auf eine sichere Zukunft. In Branchenkreisen hieß es, Edeka habe die Fristverlängerung nicht beantragt.

Interesse an einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann hatte auch der Kölner Wettbewerber Rewe signalisiert. Dessen Chef Alain Caparros hatte zugleich immer wieder vor einer übermächtigen Stellung des Konkurrenten Edeka gewarnt.

Die Genehmigung der umstrittenen Übernahme entzweit derweil die Kartellrechts-Experten. Der Unionspolitiker Matthias Heider sagte der „Welt am Sonntag“, die absehbare Sondererlaubnis für das Zusammengehen der beiden Einzelhändler - unter harten Auflagen wie Job-Garantien - mache eine grundsätzliche Diskussion der angewandten Ministererlaubnis nötig: „Es muss darüber nachgedacht werden, wie man den Beurteilungsspielraum des Wirtschaftsministers sinnvoll einschränkt.“

Heider sieht auch die Bediungen kritisch: Die von den Wettbewerbshütern festgestellte, drohende Machtkonzentration in der Branche dürfe nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Es gibt mit Blick auf Gabriels Position aber auch Fürsprecher. „Die Ministererlaubnis hat sich bewährt, denn die kartellrechtlich-fachliche und die politische Bewertung werden sehr klar getrennt“, meinte der Leiter der Bucerius Law School in Hamburg, Michael Fehling.

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