




Immerhin, in einem sind sich die Gegner einig: Die Entscheidung führe "zu größter und vor allem vermeidbarer Unsicherheit“ bei den 16.000 Mitarbeitern, heißt es beim Handelskonzern Tengelmann. "Es ist eine ungute Hängepartie, die jetzt entsteht“, findet auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Ansonsten aber könnten die Auffassungen der Behörde und des Handelsriesen kaum unterschiedlicher sein. Keine Frage: Kurz nach der Entscheidung der Bonner Wettbewerbshüter die im Oktober angekündigte Übernahme von 451 Tengelmann-Supermärkten durch Edeka zu untersagen, hat die Zeit der gegenseitigen Schuldzuweisungen begonnen.
Aus Sicht der beteiligten Unternehmen ist die verfehlte Wettbewerbspolitik der Bonner Behörde entscheidend. „Das Amt wird den Notwendigkeiten der Marktteilnehmer und der Verbraucher nicht gerecht“, polterte Edeka-Chef Markus Mosa schon vor Wochen in einem Schreiben an mehrere Bundestagsabgeordnete. Aus Perspektive des Behördenchefs haben sich die beteiligten Unternehmen die Untersagung derweil selbst eingebrockt: Denn es habe gar keine echten Kompromissangebote gegeben.
Tatsächlich war von Anfang an klar, dass die Übernahme der 450 Supermärkte kein Spaziergang werden würde. Deutlich hatte das Bundeskartellamt signalisiert, dass es den Deal nicht als Routinefall durchwinken würde. Folgt man den Ausführungen von Kartellamtspräsident Mundt, wäre aber zumindest eine Teillösung durchaus möglich gewesen, wenn denn Edeka- und Tengelmann ernsthafte Vorschläge unterbreitet hätten.
Kartellamt fühlt sich verschaukelt
Stattdessen, so zumindest lassen sich Mundts Ausführungen interpretieren, hätten die Beteiligten auf stur geschaltet – von Anfang an. „In schwierigen Fällen bemühen sich die Beteiligten normalerweise schon in intensiven Vorgesprächen darum, einen Kompromiss auszuloten und wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen“, sagt Mundt. „In diesem Fall hat es keine ausführlichen Gespräche gegeben."
Die größten Lebensmittelhändler Deutschlands
Bartells-Langness
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,09 Milliarden Euro (Schätzung)
Globus
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,23 Milliarden Euro
Rossmann
Umsatz mit Lebensmitteln in Deutschland: 5,18 Milliarden Euro
dm
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 6,33 Milliarden Euro
Lekkerland
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 8,98 Milliarden Euro
Metro (Real, Cash & Carry)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 10,27 Milliarden Euro (Schätzung)
Aldi (Nord und Süd)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 22,79 Milliarden Euro (Schätzung)
Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,05 Milliarden Euro (Schätzung)
Rewe-Gruppe
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,57 Milliarden Euro (Schätzung)
Edeka (inkl. Netto)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 48,27 Milliarden Euro
Quelle: TradeDimensions / Statista
Auch später gab es offenbar kaum Annäherungen. „Ich habe selten einen Fusionsfall gesehen, in dem wir so weit auseinandergelegen haben und die Chancen so gering waren, zusammenzukommen“, sagt Mundt. Einwände, dass Tengelmann und Edeka ihre Offerte mehrfach nachgebessert hätten und dabei unter anderem angeboten haben, Filialen an Wettbewerber abzugeben, lässt Mundt nicht gelten. „Die Beteiligten sind von unseren Bedenken doch nicht völlig überrascht worden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Vorschläge von Tengelmann und Edeka kaum als echte Zugeständnisse bewerten.“ So sei zum Beispiel angeboten worden, „auch einige Filialen an Wettbewerber abzugeben, die ohnehin zur Schließung anstanden."
Im Klartext: Das Amt fühlte sich verschaukelt. Tatsächlich kritisiert der Chef einer Bundesbehörde den Ablauf eines Verfahrens in dieser Form nur höchst selten. Dass Mundt jetzt dennoch klare Worte findet, dient auch dazu, der absehbaren Kritik an der Entscheidung seiner Behörde vorzubauen – und sich gegen einen mögliche Klage zu wappnen.
So heißt es bei Tengelmann bereits, den Mitarbeitern werde jetzt eine sichere Zukunft im Edeka-Verbund verbaut. Ziel sei es weiterhin, Kaiser's "als Ganzes in andere Hände zu geben" und damit eine Zerschlagung und den Verlust vieler Arbeitsplätze zu vermeiden.
Die Unternehmen können gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.