
Das Bundeskartellamt muss im Streit um die Pläne von Edeka zur Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann eine Teilniederlage hinnehmen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbsbehörde einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollte, ist nach einem am Mittwoch verkündeten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in wichtigen Teilen rechtswidrig.
Dies könnte zu Schadenersatz-Ansprüchen der Unternehmen führen. Auswirkungen auf das aktuelle Ministererlaubnis-Verfahren hat die Entscheidung aber nicht.
Der Hintergrund: Die beiden Supermarktketten hatten parallel zum Abschluss des Kaufvertrages vereinbart, dass Kaiser's Tengelmann bis zum Vollzug des Zusammenschlusses sämtliche Waren über Edeka beziehen und so von den besseren Einkaufskonditionen des Marktführers im deutschen Lebensmittelhandel profitieren könne.
Das Bundeskartellamt hatte dies als Vorwegnahme einer Fusion bewertet und untersagt. Dagegen hatten die Unternehmen Beschwerde eingelegt.
Die größten Lebensmittelhändler Deutschlands
Bartells-Langness
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,09 Milliarden Euro (Schätzung)
Globus
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 3,23 Milliarden Euro
Rossmann
Umsatz mit Lebensmitteln in Deutschland: 5,18 Milliarden Euro
dm
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 6,33 Milliarden Euro
Lekkerland
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 8,98 Milliarden Euro
Metro (Real, Cash & Carry)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 10,27 Milliarden Euro (Schätzung)
Aldi (Nord und Süd)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 22,79 Milliarden Euro (Schätzung)
Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,05 Milliarden Euro (Schätzung)
Rewe-Gruppe
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 28,57 Milliarden Euro (Schätzung)
Edeka (inkl. Netto)
Umsatz mit Lebensmitteln 2015: 48,27 Milliarden Euro
Quelle: TradeDimensions / Statista
Das Oberlandesgericht teilte zwar die Einschätzung des Kartellamts, dass es sich bei der Einkaufskooperation um einen Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Vollzugsverbot handele.
Es bemängelte jedoch, dass die Wettbewerbshüter nicht ausreichend begründet hätten, warum die einstweilige Anordnung notwendig sei, um drohende Nachteile oder schwere Schäden für das Gemeinwohl abzuwenden. Die Anordnung sei deshalb in diesem Punkt rechtswidrig.
Offen bleibt derweil, ob die Übernahme von 450 Tengelmann-Filialen durch Edeka genehmigt wird. Die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel steht noch aus. Auch andere sind an den Geschäftsstellen interessiert. So hat Rewe-Chef Alain Caparros zuletzt erneut ein schriftliches Angebot zur Komplettübernahme der Supermarktkette unterbreitet, wie die WirtschaftsWoche erfuhr.