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Einstweilige Verfügung Runde zwei im Streit Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Der Zoff um das Aroma Piperonal in Ritter-Sport-Schokolade geht in die nächste Runde: Der Schokoladenhersteller hat eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Die wartet gespannt auf das Dokument und will gerichtlich dagegen vorgehen.

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Der Schokoladenhersteller hat im Streit mit der Stiftung Warentest eigenen Angaben zufolge einen Teilsieg errungen. Quelle: dpa

Es verspricht, spannend zu werden im Streit Ritter Sport versus Stiftung Warentest: Nachdem letztere in der vergangenen Woche ihre Testurteile zu verschiedenen Nuss-Schokoladen veröffentlicht hat, liegen das Familienunternehmen aus dem baden-württembergischen Waldenbuch und die Stiftung Warentest im Clinch. Stein des Anstoßes ist der Aromastoff Piperonal, der laut den Warentestern falsch deklariert gewesen sei. Laut ihnen handelt es sich um ein chemisch erzeugtes Aroma, das Ritter Sport auf der Verpackung aber als "natürliches Aroma" beschrieben habe. Deshalb vergab die Stiftung die Note "mangelhaft" - wegen irreführender und falscher Angaben. Die Qualität der Schokolade sei aber gut. "Der Aromastoff Piperonal stellt keine gesundheitliche Gefahr dar, Ritter Sport Voll-Nuss kann also bedenkenlos verzehrt werden", heißt es bei Warentest.

Das Problem ist, dass der Lieferant der Aromen, Symrise, nichts zum Herstellungsprozess seiner Stoffe sagt: Geschäftsgeheimnis. Es handele sich aber um ein Verfahren, das nach der EU-Verordnung für natürliche Aromastoffe zulässig sei. "Die Stiftung Warentest hat aufgrund des Umstandes, dass aus der gewählten Analysemethode die Herkunft des Piperonal nicht feststellbar ist, den Schluss gezogen, dass es chemischen Ursprungs sein muss. Diese Vorgehensweise ist mit wissenschaftlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Die Stiftung Warentest hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst", beschwerte sich daraufhin Ritter Sport.

Das Unternehmen kündigte rechtliche Schritte an - denen Stiftung Warentest sehr gelassen entgegensieht. Schließlich musste sie seit ihrer Gründung 1964 noch nie Schadenersatz zahlen. Und das letzte Mal, dass die Stiftung ein Urteil revidieren musste, ist gut 20 Jahre her, wie eine Sprecherin gegenüber WirtschaftsWoche Online sagte. "Jedes Urteil muss vor Gericht bestehen können“, erklärt Heike von Laak von der Stiftung Warentest. "Wir wissen, dass Unternehmen, die ein schlechtes Ergebnis bekommen, damit vor Gericht gehen können, deshalb arbeitet auch nie nur eine Person an einem Urteil." Im Schnitt überprüfen acht bis neun Leute die entsprechenden Produkte auf ihre Qualität. Die Tests erfolgen gemäß der Satzung der Stiftung Warentest nach klaren Regeln und einem festgelegten Prozedere. Das Testverfahren ist außerdem durch Deutsche Industrie-Normen geregelt.

Aus diesem Grund bezeichnete auch der Rechtsanwalt Roland Schimmel die Stiftung Warentest in einem Artikel als starken Gegner vor Gericht. Gegenüber dem Legal Tribune sagte er, dass Klagen gegen die Stiftung Warentest keine Chance hätten. "Die Stiftung Warentest wird seit ihrer Gründung im Jahr 1964 immer wieder gerichtlich in Anspruch genommen. Bislang ist es keinem Unternehmen gelungen, Schadensersatz zu erstreiten", so der Experte für Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht.

Nun scheint es aber, als hätte der Schokoladenhersteller im Streit um die Deklaration einen Teilsieg errungen. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestelltes Aroma in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden.

Das seit über 100 Jahren bestehende Familienunternehmen sei entsetzt, mit welcher Verantwortungslosigkeit durch die Stiftung eine Verunsicherung von Handel wie Verbrauchern verursacht werde. Damit sei auch ein immenser wirtschaftlicher Schaden und in der Konsequenz letztlich die Gefährdung von Arbeitsplätzen verbunden. In einer Pressemeldung des Herstellers heißt es: "In der Vorab-Information hatte Stiftung Warentest Ritter Sport lediglich mitgeteilt, Piperonal festgestellt zu haben. Kein Hinweis jedoch gab es auf die Annahme des chemischen Ursprungs, die Stiftung Warentest daraus zog. Dies deutet darauf hin, dass es der Stiftung Warentest auf eine schlagzeilenträchtige Meldung ankam."

Die Stiftung Warentest nimmt die einstweilige Verfügung gelassen. Zumal ihr das Papier noch gar nicht vorliegt, wie von Laak sagt. "Wir warten schon alle darauf." Laut dem Justiziar der Stiftung könne es noch bis zu vier Tage dauern, bis die einstweilige Verfügung in Berlin eingehe. Was dann der nächste Schritt sein wird, ist für die Tester aber jetzt schon klar: "Wir werden auf jeden Fall dagegen vorgehen", so von Laak. Das Landgericht München habe die Tester außerdem gar nicht angehört, bevor es Ritter Sport Recht gegeben habe. Und das, obwohl man nur das Versprechen des Aromenherstellers Symrise habe, seine Rohstoffe natürlich zu produzieren.

"Es wird dann ein Gericht entscheiden müssen, wer Recht hat: Ritter Sport oder wir", sagt von Laak. Wenn es vor Gericht geht, wird Symrise allerdings die Grundstoffe und den Herstellungsprozess seiner Aromen offenlegen müssen. Zu sagen, dass es sich um "ein natürliches Aroma mit botanischer Quelle" handelt, wird dann nicht genügen.

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