EU-Gerichtsurteil Red Bull kann Blau-Silber nicht als Farbmarke schützen

Das EU-Gericht widerspricht Red Bull – der Getränkehersteller wollte seine Farbkombination aus blau-silber schützen lassn. Doch das Gericht befand: Die Angabe der Farbmarke sei zu unpräzise.

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Energy Drinks des Getränkeherstellers Red Bull in dem bekannten blau-silbernen Design. Der Versuch des Unternehmens, die Kombination aus blau und silbern als Farbmarke rechtlich schützen zu lassen, scheiterte. Quelle: Reuters

Luxemburg Der Getränkehersteller Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma - mit Erfolg.

Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig (Aktenzeichen: T 101/15 und T 102/15).

Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. „Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen“, sagte Albrecht der Deutschen Presse-Agentur.

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