EU-Kartellverfahren Internethändler im Visier

Die EU-Wettbewerbshüter wollen mögliche illegale Absprachen im Internet-Handel ins Visier nehmen. Neben diversen Reiseveranstaltern müssen nun auch einige Hersteller von Unterhaltungselektronik mit Strafen rechnen.

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Auch die Praktiken von Buchungsportalen sollen geprüft werden. Quelle: dpa

Brüssel Die EU-Wettbewerbshüter gehen wegen mutmaßlich unerlaubter Geschäftspraktiken im Online-Handel gegen eine Reihe von Unternehmen vor. Es werde geprüft, ob die größten europäischen Reiseveranstalter Kuoni, Rewe, Thomas Cook und Tui auf der einen und Hotels auf der anderen Seite illegale Absprachen bei Buchungen getroffen haben, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Möglicherweise seien Kunden aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit nicht jeweils alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt worden. Somit hätten sie teils höhere Preise zahlen müssen.

Im Fall einiger Hersteller von Unterhaltungselektronik (Asus, Denon & Marantz, Philips, Pioneer) prüft die Brüsseler Behörde zudem, ob diese die Möglichkeiten von Online-Einzelhändlern eingeschränkt haben, eigene Preise etwa für Notebooks festzulegen. Darüber hinaus geht die EU-Kommission dem Verdacht nach, ob das Softwareunternehmen Valve durch Absprachen mit Videospielherstellern Verbraucher daran gehindert hat, Spiele zu günstigeren Preisen aus anderen EU-Staaten zu beziehen.

In EU-Kartellverfahren gelten keine Fristen. Manche Fälle ziehen sich über Jahre hin. Im äußersten Fall können die Wettbewerbshüter Strafen von maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

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